(ots) - In der öffentlich geförderten Aus- und
Weiterbildung wird ab 1. Januar 2018 ein neuer Mindestlohn gelten.
Darauf haben sich die Verhandlungspartner in der vergangenen Woche
geeinigt.
Statt wie bisher 14,60 Euro bekommen danach die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in dieser Branche 15,26 Euro pro Stunde - das ist
eine Steigerung von 4,5 Prozent.
In fünf Verhandlungsrunden hatten sich die Zweckgemeinschaft des
Bildungsverbandes und die Gewerkschaften GEW und ver.di auf diese
deutliche Anhebung verständigt. Sie gilt für rund 30.000
Beschäftigte, die im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und III aus-
und weiterbilden.
Der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar ist auch Vorsitzender
des Bildungsverbandes, im Vorstand der Zweckgemeinschaft ist der IB
ebenfalls vertreten. "Es waren harte Verhandlungen. Aber alles andere
als ein neuer, höherer Mindestlohn wäre ein fatales Signal gewesen",
so Fojkar. In einem ersten Schritt war der Mindestlohn unter anderem
auf Initiative des IB zustande gekommen, um dem Lohndumping und dem
ruinösen Wettbewerb in der Branche ein Ende zu machen. Rund ein
Zehntel der Träger, die in diesem Bereich arbeiten, halten sich noch
nicht an den verbindlichen Mindestlohn. "Wenn wieder die Qualität im
Vordergrund stehen soll, kann es nicht länger sein, dass Bewerber
bevorzugt werden, nur weil sie billiger anbieten können", so Fojkar.
Deshalb wird, voraussichtlich noch im Juni, eine Verordnung vom
Bundestag beschlossen, die festlegt, dass nur solche Träger bei der
Vergabe von Aufträgen im Bereich der öffentlich geförderten Aus- und
Weiterbildung berücksichtigt werden, die sich an den Mindestlohn
halten.
Nächstes Ziel ist es jetzt, einen Branchentarifvertrag zu
verhandeln, der für alle Anbieter verbindlich ist.
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