(ots) - Transrapid: Streit um Streckenrückbau
beschäftigt jetzt Bundesrichter
Betreibergesellschaft legt Beschwerde ein -
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Revision
Osnabrück. Das Bundesverwaltungsgericht wird sich mit dem Streit
um den Rückbau der Transrapid-Teststrecke im Emsland befassen. Wie
die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) berichtet, hat die
Betreibergesellschaft IABG Beschwerde in Leipzig dagegen eingelegt,
dass die Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg keine
Revision gegen ihr Urteil aus dem Februar zugelassen haben.
Der 6. Senat hatte im Frühjahr in zweiter Instanz entschieden,
dass die IABG aus Ottobrunn Versicherungsgelder für einen zerstörten
Transrapid sowie Einnahmen aus dem Teilrückbau der Strecke mit einer
8,44 Millionen Euro hohen Zuwendung des Bundes für den
Komplettrückbau verrechnen muss. Geben die Richter der
Nichtzulassungsbeschwerde der IABG statt, muss die Angelegenheit am
Bundesverwaltungsgericht neu verhandelt werden.
Unklar bleibt damit weiterhin, wann der Rückbau der 31 Kilometer
langen Teststrecke im Emsland abgeschlossen werden kann. Konkrete
Angaben zum zeitlichen Horizont könne das Unternehmen wegen des
möglichen Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht
vornehmen, teilte eine Sprecherin auf Anfrage der "NOZ" mit.
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