(firmenpresse) - Die starke Nachfrage nach Wohnraum ab Mitte des 20. Jahrhunderts und die zuneh-mende Urbanisierung haben dazu geführt, dass die Eigentumswohnung inzwischen das gleiche Ansehen wie ein eigenes Haus genießt. Bereits in früheren Zeiten galt es für wohlhabendere Familien als „chic“ und unabdingbar, neben der Residenz auf dem Land auch ein Stadthaus ihr Eigen nennen zu dürfen. Heute sind beim berufstätigen Single oder Pärchen oft die moderne Etagenwohnung oder der Stilaltbau im Mehrfamilien-haus gefragt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Erwerb von Eigentumswoh-nungen in Deutschland wurde 1951 mit dem Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) geschaffen.
Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, sollte sich bewusst sein, dass man damit zwar eine höhere Entscheidungsfreiheit als im Mietverhältnis genießt, jedoch keine unabhängigen Schritte in Bezug auf Gebäude und Grundstück unternehmen darf. Schließlich gibt es noch die Miteigentümer, mit denen man sich das Gemeinschaftsei-gentum teilt. Die Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist in der Tei-lungserklärung geregelt, mit der die Immobilieneigentümer die Aufteilung der Immobi-lie gegenüber dem Grundbuchamt erklären. Während man als Wohnungseigentümer über Veränderungen des Sondereigentums, beispielsweise den Einbau einer Küche o-der eine Badmodernisierung, frei entscheiden darf, ist das bei Veränderungen am Ge-meinschaftseigentum nicht der Fall. Weder darf eigenmächtig der Vorgarten umgestal-tet noch an der Heizanlage herumgeschraubt werden. Über solche Maßnahmen ent-scheidet die Eigentümergemeinschaft.
Wer eine Wohnung kaufen möchte, sollte sich also mit der Teilungserklärung und auch den letzten Eigentümerversammlungsprotokollen auseinandersetzen, um so festzustel-len, ob es innerhalb der Gemeinschaft aktuell Konflikte gibt oder ob in naher Zukunft Investitionen anstehen.
Ein professioneller Immobilienberater prüft im Vorfeld all diese Unterlagen und macht seine Kunden auf wichtige Punkte aufmerksam, damit diese vor dem Kauf abwägen können, ob ihnen die Vereinbarungen zum Gemeinschaftseigentum ebenso zusagen wie die Wohnung und die Lage.
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