EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur
Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

ID: 1492101

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. FĂŒr den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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23.05.2017

E I N L A D U N G

an die AktionÀre

fĂŒr die am Donnerstag, den 22. Juni 2017, um 10.00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle, Halle F,
Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich
stattfindende

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306

A. TAGESORDNUNG


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2016, des
Berichts des Aufsichtsrats ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2016 sowie des Corporate
Governance-Berichts des Vorstands.
2. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2016.
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2016.
4. Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016.
5. Wahl des AbschlussprĂŒfers (BankprĂŒfers) fĂŒr den Jahres- und
Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2018.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG




Insbesondere folgende Unterlagen sind spÀtestens ab 1. Juni 2017 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/ Hauptversammlung 2017) zugÀnglich:


* Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht 2016,
* Konzernabschluss 2016 samt Konzernlagebericht,
* Bericht des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016,
* BeschlussvorschlÀge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,
* ErklĂ€rungen der Kandidaten fĂŒr die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
Lebenslauf,
* vollstÀndiger Text dieser Einberufung,
* Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemĂ€ĂŸ § 114 AktG.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemĂ€ĂŸ § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des
Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag).
Dieser Nachweisstichtag ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme
an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionÀr
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der
Gesellschaft spĂ€testens am 19. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss,
nachzuweisen:
(i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur: anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at
per SWIFT: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben


1. fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung
gemĂ€ĂŸ § 15 Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83,
per E-Mail: anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at,
wobei die DepotbestÀtigung als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF)
anzuschließen ist

DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:


* Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT),
* Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen,
* Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT0000606306,
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* die ausdrĂŒckliche BestĂ€tigung, dass sich die DepotbestĂ€tigung auf den oben
genannten Nachweisstichtag, das ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ),
bezieht.
Die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Antrag auf ErgÀnzung der Tagesordnung
AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich
verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform (Unterschrift erforderlich) spÀtestens am 1. Juni 2017 der
Gesellschaft, an Raiffeisen Bank International AG,
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030
Wien, Österreich, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der AktionÀrseigenschaft ist die Vorlage einer DepotbestÀtigung
gemĂ€ĂŸ § 10a AktG erforderlich, in der bestĂ€tigt wird, dass die
antragstellenden AktionÀre
(5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese DepotbestÀtigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein.
Bei mehreren AktionÀren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren DepotbestÀtigungen
ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln,
mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen unter Abschnitt C. verwiesen.
BeschlussvorschlÀge
AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung VorschlÀge zur
Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese
VorschlÀge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre, der
anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spÀtestens am 12. Juni 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1
8900 500 83, per E-Mail an anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at, wobei dieses
Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist,
oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group
Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht.
Bei einem Vorschlag zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6)
treten an die Stelle der anzuschließenden BegrĂŒndung die ErklĂ€rungen der
vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die
vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie alle UmstÀnde darzulegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten sowie ihre Verbundenheit mit
den rechtlichen Werten zu erklÀren. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes zur AusĂŒbung dieses AktionĂ€rsrechts ist
die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG erforderlich, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein
darf. Bei mehreren AktionÀren, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren
DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1
% vermitteln, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen auf denselben Stichtag
beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird
auf die AusfĂŒhrungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re.
Weitergehende Informationen ĂŒber die Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2017) zugÀnglich.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionÀrs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionÀr hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmĂ€chtigt werden können. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur
DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. FĂŒr
die Übermittlung dieser ErklĂ€rung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemĂ€ĂŸ.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich ĂŒbergeben wird, hat die Vollmacht spĂ€testens am 20. Juni 2017 an
einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83,
per E-Mail: anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at,
wobei die Vollmacht als eingescannter Anhang (z.B. PDF) dem E-Mail
anzuschließen ist,
per SWIFT: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
Als besonderer Service steht den AktionÀren ein Vertreter des
Interessenverbandes fĂŒr Anleger, IVA, FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien, Österreich,
als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die StimmrechtsausĂŒbung auf der
Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Mobil-
Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: michael.knap(at)iva.or.at.
Auch bei BevollmÀchtigung des unabhÀngigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist
die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. AllfÀllige
Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu geben.
Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA-
Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht werden auf
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2017) abrufbar.
AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (StĂŒckaktien) zerlegt. Jede Aktie gewĂ€hrt eine
Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 18.
Mai 2017 396.846 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte
zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrÀgt zum
Stichtag 18. Mai 2017 328.542.775. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
G. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gĂŒltigen
amtlichen Lichtbildausweises (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).
Die Gesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wenn Sie als BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den
Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet
wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
mitbringen.
Wien, im Mai 2017
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG




RĂŒckfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449
gregor.hoepler(at)rbinternational.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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AnhÀnge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/12/10004873/0/oHV_2017_Einladung.pdf

Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir(at)rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX
Börsen: Wien, Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Raiffeisen Bank International AG, ĂŒbermittelt durch news aktuell


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Datum: 23.05.2017 - 09:44 Uhr
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