(ots) - In den Tarifverhandlungen über die Reform der
Altersversorgung von ARD und Deutschlandradio ist in der 12.
Verhandlungsrunde in Hamburg der entscheidende Durchbruch gelungen.
Mit dem Abschluss einer verbindlichen Eckpunktevereinbarung haben
sich die Rundfunkanstalten mit den Gewerkschaften ver.di, DJV und DOV
auf die wesentlichen Eckpunkte für einen Abschluss der
Tarifverhandlungen Altersversorgung einigen können.
Nach mehr als zwölfstündigen Verhandlungen in der 12. Runde der
Tarifverhandlungen Altersversorgung am 10. Mai 2017 wurde von der ARD
und Deutschlandradio und den Gewerkschaften ein verbindliches
Eckpunktepapier unterzeichnet und damit ein Durchbruch bei der Reform
der betrieblichen Altersversorgung erzielt. In dieser Vereinbarung
sind die wesentlichen Eckpunkte für einen Abschluss der
Tarifverhandlungen Altersversorgung definiert. Damit kam es vor allem
zu einer Verständigung bei dem lange umstrittenen Thema der
Begrenzung der Rentendynamisierung. Der nun gefundene Kompromiss
sieht vor, dass die Rentensteigerungen zukünftig im Vergleich zu den
jeweiligen Gehaltssteigerungen um jeweils 1 Prozent geringer
ausfallen. Mit dem Eckpunktepapier ist nunmehr auch die Voraussetzung
für eine neue betriebliche Altersversorgung für alle Beschäftigten
geschaffen, die seit 1. Januar 2017 für eine ARD-Rundfunkanstalt
arbeiten.
Zur Einigung sagte die ARD-Vorsitzende Karola Wille: "Mit diesem
Tarifkompromiss haben die ARD und das Deutschlandradio gemeinsam mit
den Gewerkschaften ihre Handlungsfähigkeit und Reformbereitschaft
unter Beweis gestellt und die Altersversorgung der Rundfunkanstalten
auf eine neue, dauerhaft tragfähige Grundlage gestellt. Die
finanziellen Belastungen durch die Versorgungssysteme können mit den
jetzt vereinbarten schmerzhaften, aber vertretbaren Einschnitten
spürbar verringert werden. Die betriebliche Altersversorgung der
Rundfunkanstalten wird damit für die Zukunft gesichert."
Die Aufwendungen der ARD für die Altersversorgung wurden bereits
in der Vergangenheit durch eine Vielzahl dauerhaft fortwirkender
Maßnahmen reduziert. Schon lange vor dem Öffentlichen Dienst haben
die Rundfunkanstalten bei der betrieblichen Altersversorgung den
Systemwandel zu einer von der gesetzlichen Rente unabhängigen
betrieblichen Zusatzversorgung durchgesetzt und die Versorgungswerke
daraufhin mehrfach angepasst. Die andauernde Niedrigzinsphase und die
steigende Lebenserwartung führen jedoch branchenübergreifend in allen
betrieblichen Altersversorgungssystemen zu erheblichen
Aufwandssteigerungen. Die bisherigen Reformen reichen aus heutiger
Sicht nicht aus, um die betriebliche Altersversorgung in den
Rundfunkanstalten für die Zukunft abzusichern.
Vor diesem Hintergrund haben ARD und Deutschlandradio im Oktober
2013 Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di, DJV und DOV
zur Reform der betrieblichen Altersversorgung in den Sendern
aufgenommen. Dort wurde seither ein Gesamtpaket aus verschiedenen
Bausteinen verhandelt, das sowohl die Altersversorgung der
langjährigen Mitarbeitenden als auch der seit 1. Januar 2017 neu
hinzugekommenen Beschäftigten umfasst.
Nach dem Abschluss des jetzt vereinbarten Eckpunktepapiers werden
die Verhandlungen nun unter hohem Zeitdruck bis Ende Juli 2017
fortgesetzt und insbesondere die noch offenen, vor allem technischen
Detailfragen geklärt. Die Tarifverträge stehen unter dem Vorbehalt
der Zustimmung durch die Gremien von ARD und Deutschlandradio.
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