(ots) - Heute ist das Gesetz zur Sicherung der
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
(Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz - SokaSiG) im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es wird damit morgen, am
25.05.2017, in Kraft treten. "SOKA-BAU begrüßt dieses klare
Bekenntnis des Gesetzgebers zur grundlegenden sozial- und
wirtschaftspolitischen Bedeutung der Sozialkassenverfahren in der
Bauwirtschaft", zeigten sich die SOKA-BAU-Vorstände, Gregor Asshoff
und Manfred Purps, zufrieden über das entschiedene Handeln des
Gesetzgebers.
Das SokaSiG ist bereits am 26.01.2017 durch den Bundestag
verabschiedet worden. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 10.02.2017
zugestimmt. Das SokaSiG erklärt alle seit 2006 gültigen
Sozialkassentarifverträge für alle Unternehmen und Beschäftigten der
Bauwirtschaft für verbindlich. Es bildet damit exakt die Rechtslage
ab, die für diesen Zeitraum ursprünglich bereits unter den
Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) der Tarifverträge durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestehen sollte.
Das durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in den Bundestag
eingebrachte Gesetz ist notwendig geworden, weil das
Bundesarbeitsgericht in mehreren Beschlüssen aus formalen Gründen die
Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) für den Zeitraum vom
01.10.2007 bis zum 31.12.2014 für unwirksam erklärt hatte. "Diese
Beschlüsse haben eine extrem unübersichtliche Rechtslage geschaffen,
welche die Sozialkassenverfahren und SOKA-BAU als gemeinsame
Einrichtung der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft unmittelbar
in ihrer Existenz gefährdeten. Es drohten Beitragsrückforderungen in
enormer Höhe", erläutert Gregor Asshoff.
"Mit der Sicherung der Sozialkassenverfahren hat der Gesetzgeber
auch die Tarifautonomie in der Bauwirtschaft nachhaltig gestützt.
Alle Unternehmen und Beschäftigten der Bauwirtschaft können sich
weiterhin uneingeschränkt auf die Funktionsfähigkeit der
Sozialkassenverfahren mit ihren umfangreichen Leistungen für die
Branche verlassen", so Manfred Purps abschließend.
Die Sozialkassenverfahren
Die von SOKA-BAU durchgeführten Sozialkassenverfahren dienen unter
anderem der Sicherung von Urlaubsansprüchen, der Förderung einer
qualitativ hochwertigen Berufsausbildung und der Altersversorgung in
der Bauwirtschaft. Notwendig sind diese Verfahren, weil die
Beschäftigungsverhältnisse in der Bauwirtschaft häufig nur von kurzer
Dauer sind und die Branche mit zahlreichen weiteren Besonderheiten
wie Witterungsabhängigkeit, kleinbetrieblichen Strukturen, hohen
Schwankungen in der Auftragslage oder einer erheblichen Konkurrenz
aus Billiglohnländern zu kämpfen hat. Die Sozialkassenverfahren
finden ihren Ursprung bereits in der Weimarer Republik und gelten
heute für insgesamt ca. 80.000 Baubetriebe mit rund 700.000
Beschäftigten und mehr als 35.000 Auszubildenden sowie 370.000
Rentner.
SOKA-BAU ist die Dachmarke für die Urlaubs- und
Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse
des Baugewerbes AG, welche für die Durchführung der
Sozialkassenverfahren verantwortlich sind. Beide sind gemeinsame
Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Zentralverband des
Deutschen Baugewerbes e.V. und Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt
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