PresseKat - Angebot für Unternehmen - Gegen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Ausland versic

Angebot für Unternehmen - Gegen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten im Ausland versichern

ID: 1492804

(ots) - Deutsche Unternehmen sind zunehmend international
ausgerichtet und erbringen immer häufiger Bauleistungen im Ausland.
Doch gerade im Ausland haben deutsche Firmen kaum Einfluss auf die
Umstände, unter denen ihre Beschäftigten arbeiten. In den meisten
Ländern sind die Vorgaben zum Arbeitsschutz geringer als in
Deutschland. Deshalb informierte die Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft (BG BAU) am 24. Mai 2017 in Berlin über ein spezielles
Serviceangebot, mit dem Unternehmer sich und ihre Mitarbeiter vor den
Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen schützen können.

Im Bruchteil von Sekunden kann ein Unfall geschehen und dass das
Risiko groß ist, zeigt schon die Zahl der Arbeitsunfälle allgemein,
die im Ausland geschahen. So registrierten die gewerblichen
Berufsgenossenschaften in den fünf Jahren zwischen 2011 und 2015 fast
9.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Ausland, davon verliefen 60
tödlich. Allein die BG BAU verzeichnete im gleichen Zeitraum mehrere
Hundert meldepflichtige Arbeitsunfälle im Ausland.

Ist ein Arbeits- oder Wegeunfall eingetreten, müssen sich die
Beschäftigten deutscher Firmen häufig ohne ausreichendes Wissen über
das fremde Gesundheitssystem, zumeist ohne bekannten Ansprechpartner
und oft unzureichende Sprachkenntnisse zurechtfinden. Wie die BG BAU
mitteilt, können sich die Bauunternehmen in dieser Situation wirksam
helfen lassen: Mit dem Service von International SOS im Rahmen einer
freiwilligen Auslandsversicherung werde die Lücke im
Unfallversicherungsschutz geschlossen. Ãœberall und rund um die Uhr
sei dieser Kooperationspartner der BG BAU für deutsche Bauunternehmen
telefonisch erreichbar. International SOS helfe, Kontakt zu Ärzten
aufzunehmen und geeignete Behandlungsschritte in die Wege leiten.

Mitgliedsunternehmen, die sich für den Schutz durch den Service




von International SOS entscheiden, erhalten laut BG BAU für ihre
Mitarbeiter dieselben Leistungen, die bei anerkannten Arbeitsunfällen
oder Berufskrankheiten in Deutschland gewährt werden. Dazu gehören
unter anderem die medizinische Erstversorgung, wenn notwendig mit
einem Rücktransport nach Deutschland, stationäre Behandlung in
Krankenhäusern, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, aber auch
finanzielle Hilfen wie Verletztengeld oder Rente. Zudem erstrecke
sich der Schutz durch die BG BAU auch auf kleinere Unfälle, die
ebenfalls erhebliche Kosten verursachen können.

Die Voraussetzungen, um die Beschäftigten deutscher Unternehmen zu
versichern sind einfach: Der Auslandseinsatz der Beschäftigten muss
im Zusammenhang mit der Tätigkeit in den Unternehmen stehen. Die
Zugehörigkeit des Unternehmens zur BG BAU muss gegeben sein. Und es
darf bisher kein gesetzlicher Unfallschutz für die Beschäftigten im
Ausland bestehen. Eine Ausnahme gibt es nur bei Gebieten mit offenen
Kampfhandlungen: Dort wirkt die Auslandsversicherung nicht. Der
Jahresbeitrag zur freiwilligen Auslandsversicherung berechne sich
nach Auskunft der BG BAU auf Grundlage der im Ausland verbrachten
Monate der Beschäftigten im abgelaufenen Kalenderjahr. 2015 hat der
Monatsbeitrag je Mitarbeiter etwa 130 Euro betragen.

Weitere Informationen und einen Flyer zur Auslandsversicherung der
BG BAU finden Interessierte unter www.bgbau.de



Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069 4705 824
E-Mail: thomas.lucks(at)bgbau.de

Joachim Förster
Telefon: 030/85781 518
E-Mail: joachim.foerster(at)bgbau.de

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Datum: 24.05.2017 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1492804
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Stadt:

Berlin



Kategorie:

Bau & Immobilien



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