(ots) - "Der Gesetzentwurf zur Betriebsrentenreform
verdient auf dem gegenwärtigen Stand noch Verbesserungen. Dazu ist
jetzt ein erheblicher Kraftakt der Politik erforderlich, wenn die
Reform wie überwiegend gewünscht in der kommenden Woche (1. und 2.
Juni) vom Bundestag abgeschlossen werden soll." Zu dieser Anstrengung
ermutigt Thorsten Kircheis, Vorstand der unabhängigen
Beratungsgesellschaft diz Deutsches Instituts für Zeitwertkonten und
Pensionslösungen AG, die Koalitionsfraktionen. Zwar wird berichtet,
dass sich die Regierungspartner inzwischen auf Tarifmodelle ohne
Garantieversprechen geeinigt haben. Wie die diz AG aus zuverlässiger
Quelle erfuhr, bereiten Abgeordnete zu wichtigen Details aktuell
jedoch noch Änderungsanträge vor. Aus Sicht der diz AG sollten diese
Änderungen weit gefasste Wahlrechte für bAV-Modelle beinhalten. Bei
der Kapitalanlage ohne Garantieversprechen solle der Gesetzgeber auf
das Modell des flexiblen Pensionsfonds zurückgreifen.
Die Diskussion dreht sich dabei vor allem um die Frage, ob die
Rente aus einer betrieblichen Altersversorgung durch
Entgeltumwandlung auch tatsächlich langfristig "sicher" ist. Bisher
gelten Garantieversprechen der Versicherer oder die Haftung des
Arbeitgebers für das Erreichen einer Zielrente. Der vorliegende
Gesetzentwurf bürdet den Arbeitnehmern die Risiken schwankender
Kapitalmärkte auf. Zum Ausgleich sollen die Tarifparteien
kontrollierenden Einfluss auf die Kapitalanlage ihrer
Versicherungspartner erhalten, und den Arbeitgebern soll ein - in
Höhe und Verbindlichkeit noch umstrittener - zusätzlicher
Sicherungsbeitrag abverlangt werden.
Ziel des Gesetzes ist es, die Verbreitung der betrieblichen
Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern.
Diese Unternehmen sind jedoch häufig nicht tarifgebunden. Die
Auseinandersetzung bewegt sich daher zudem im Spannungsfeld zwischen
einer erleichterten Allgemeinverbindlichkeit von
bAV-"Sozialpartnermodellen" oder einer Enthaftung aller Arbeitgeber
für bAV-Leistungsversprechen.
"Aufgabe der Politik ist es, einen klugen, fairen Ausgleich
zwischen den verständlichen Interessengegensätzen zu finden", meint
Thorsten Kircheis: "Dieser kreative Kompromiss ist aktuell noch nicht
gefunden. Die Kunst liegt in den Details der Regelungen."
Vorsicht vor Verschlimmbesserungen
Der von der Regierungskoalition erarbeitete Gesetzentwurf enthält
durchaus eine Reihe echter Verbesserungen für Arbeitnehmer und
Arbeitgeber, die nach übereinstimmender Expertenmeinung rasch Gesetz
werden sollten. Dazu gehört besonders, dass für Geringverdiener eine
Betriebsrente nicht mehr vollständig auf die soziale Grundsicherung
angerechnet wird. Der allseitige Wunsch nach einer Verbesserung des
Betriebsrentensystems sollte aber, so Kircheis, nicht zu
halbdurchdachten Lösungen führen, die möglicherweise sogar
"Verschlimmbesserungen" mit sich bringen. Sachverständige hatten in
einer Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und
Soziales beispielsweise vor Verwerfungen im Tarifsystem gewarnt. Denn
es sei kaum möglich, bestehende Versorgungseinrichtungen der
Tarifpartner, die Garantieversprechen beinhalten, in Einklang zu
bringen mit den neuen garantielosen Sozialpartnermodellen.
Die diz AG sieht einen Ausweg aus dem Dilemma der einander
blockierenden Interessen in einer gesetzlichen Regelung, die den
Tarifparteien einerseits neue Möglichkeiten für kollektives Handeln
eröffnet. Andererseits sollte es möglichst weit gefasste Wahlrechte
geben, sich neuen Modellen anzuschließen, alte Regelungen
beizube-halten oder betriebsindividuelle Versorgungsordnungen zu
schaffen.
Pensionsfonds als Wegbereiter für reine Beitragszusagen
Hinsichtlich der Einführung von reinen Beitragszusagen (d.h.
bAV-Verträge ohne Absicherung der eingezahlten Sparbeträge) lässt ein
Vorschlag des Sachverständigen Dr. Marco Arteaga aufhorchen. Er
erinnerte während der Bundestagsanhörung an die bereits bestehenden
Möglichkeiten von "nicht versicherungsförmigen" Pensionsfonds. Solche
Pensionsfonds sind eine deutsche Besonderheit. Sie kombinieren die
Merkmale kollektiver und individueller Altersvorsorge und ermöglichen
flexible Strategien zwischen Risiko, Chance und Sicherheit. Sie
erlauben es, so Arteaga, dass die Vermögen der "Fonds sowohl der Höhe
nach als auch auf der Zeitachse schwanken können. Natürlich mit
erhöhten aufsichtsrechtlichen Anforderungen." Die diz AG bevorzugt
solche Pensionsfonds seit Langem für die Erfüllung von direkten
Pensionszusagen. "Die Ãœbertragung von Kernelementen dieses Fonds-Typs
auf andere bAV-Durchführungswege könnte der reinen Beitragszusage
auch dort den Weg ebnen", ist Thorsten Kircheis überzeugt.
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