(ots) - Freiburg, 25.05.2017 - Um Bedarfsgerechtigkeit in
der Patientenversorgung zu erlangen, sei eine grundlegende Reform der
Betriebskostenfinanzierung im Krankenhaus notwendig, stellte der 120.
Deutsche Ärztetag in Freiburg fest. Die hiesige Ausgestaltung des
DRG-Systems habe "in eine Sackgasse" geführt. Kostensenkung,
Stellenabbau, Arbeitshetze und die Unterversorgung nicht lukrativer
Patientengruppen seien unausweichlich. Als weiteren Schritt gegen die
überbordende Ökonomisierung der ärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus
regten die Delegierten eine Stärkung der Position des Ärztlichen
Direktors an. Sein Stellenwert sei in der Regel weit von dem eines
Betriebsratsvorsitzenden in der Industrie entfernt. "Hier gilt es
gegenzusteuern", heißt es in der Entschließung. An die
Krankenhausträger erging die Forderung, Fehlanreize durch vorrangig
ökonomisch motivierte Zielvorgaben zu vermeiden und Ärzte nicht durch
solche Vorgaben unter Druck zu setzen. Mit einer "aktiven Pause" will
der Deutsche Ärztetag auf Fehlentwicklungen wie die Trivialisierung
und Entwertung des ärztlichen Berufsbilds aufmerksam machen. Unter
Regie der Bundesärztekammer sollen alle in Deutschland tätigen Ärzte
in einer konzertierten Aktion ihre Arbeit unterbrechen. Der Ärztetag
wandte sich gegen jede ökonomistische und funktionale Verengung des
Arztberufs als "Dienstleister", "Reparateur" oder "Unternehmer".
Gefahr droht der Unabhängigkeit des Arztberufs auch durch primär
gewinnorientierte Gesundheitskonzerne, die systematisch Arztpraxen
und Arztsitze aufkaufen. Daher bittet der 120. Deutsche Ärztetag die
Kollegen, beim Verkauf auch diesen Aspekt zu berücksichtigen. Die
Träger der zukünftigen Landesarbeitsgemeinschaften für die
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung forderte der 120. Deutsche
Ärztetag dazu auf, die entsprechenden Vorgaben des Gemeinsamen
Bundesausschusses umzusetzen. Diese sehen vor, die jeweilige
Landesärztekammer zu beteiligen, um deren breite und umfangreiche
Expertise und langjährige Erfahrung in der Qualitätssicherung nutzen
zu können. Klärungsbedarf bei der Reproduktionsmedizin In einer
weiteren Entschließung fordert der Ärztetag den Gesetzgeber auf,
klare und konsistente rechtliche Regelungen für die
Reproduktionsmedizin zu schaffen. Nicht zuletzt aufgrund ihrer
gesellschaftlichen Bedeutung müssten die offenen Fragen auf diesem
Gebiet breit diskutiert und geklärt werden. Bisher fehle es in
Deutschland an einer systematischen Regelung in diesem sensiblen und
komplexen Bereich, kritisierte der Ärztetag. Klärungsbedarf bestehe
unter anderem beim Umgang mit Embryonen im Rahmen der assistierten
Reproduktion, bei der Embryonenspende als Sonderform der heterologen
Verwendung von Keimzellen oder der Behandlung lesbischer Paare und
alleinstehender Frauen mit heterolog verwendeten Samenspenden. Die
Delegierten erteilten einer Richtlinien-Regelung durch die
Bundesärztekammer eine Absage. Nur der Gesetzgeber sei legitimiert,
"die das menschliche Leben elementar berührenden medizinethischen
Fragen verbindlich zu regeln".
Die 250 Delegierten des Deutschen Ärztetages beraten bis Freitag
gesundheits-, berufs- und sozialpolitische Themen. Folgen Sie der
Bundesärztekammer unter #daet17 auch auf Twitter und halten Sie sich
über die Diskussionen des Ärztetages auf dem Laufenden. Weitere
Informationen zum 120. Deutschen Ärztetag: http://www.bundesaerztekam
mer.de/aerztetag/120-deutscher-aerztetag-2017/
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse(at)baek.de
www.baek.de
Original-Content von: Bundes?rztekammer, übermittelt durch news aktuell