(ots) -
In einer bundesweiten Schwerpunktprüfung wurden vom 15. bis 17.
Mai 2017 in der Gebäudereinigungsbranche 12.900 Personen geprüft. Im
Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung waren insgesamt
2.600 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an
über 3.000 Orten im Einsatz. Neben den Befragungen der Personen zu
ihren Arbeitsverhältnissen wurden in rund 1.400 Fällen
Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Fokus der Prüfungen standen die
Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie die Meldepflichten zur
Sozialversicherung. Die im Rahmen der Prüfungen gewonnenen
Erkenntnisse führten bisher zur Einleitung von 202
Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Festgestellt
wurden Verstöße gegen Mindestlohnregelungen und
Sozialversicherungspflichten sowie ausländerrechtliche Vorschriften.
In über 1.400 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. Neben Hinweisen auf
Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch das Vorenthalten
von Sozialversicherungsbeiträgen, unerlaubte Ausländerbeschäftigung
und unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.
Bereits seit dem Jahr 2009 ist die Gebäudereinigungsbranche
grundsätzlich von den Mindestlohnregelungen nach dem AEntG erfasst.
Aktuell sind dort, je nach Lohngruppe und Bundesland,
tarifvertragliche Mindestlöhne von 9,05 Euro bis 13,25 Euro je Stunde
vorgesehen. Soweit von der Möglichkeit tarifvertraglicher Regelungen
kein Gebrauch gemacht wird, unterfallen die übrigen in dieser Branche
beschäftigten Personen den Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der
Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro. Weitere Informationen finden
Sie unter www.zoll.de.
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