(ots) - Nach Recherchen des WDR-Magazins Westpol zahlt
ein Sicherheitsunternehmen, das im Auftrag des Landes
Flüchtlingsunterkünfte bewacht, nicht den für die Branche
maßgeblichen Mindestlohn an seine Mitarbeiter. Die zuständige
Bezirksregierung ist darüber informiert, toleriert den Zustand aber
offenbar seit Monaten und unterläuft damit die Qualitätsstandards,
die sich das Land nach Skandalen in Flüchtlingsunterkünften im
Oktober 2014 selbst gegeben hat.
Die Firma MSS Security zahlt ihren Mitarbeitern an den Zentralen
Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge (ZUE) in Niederkrüchten
und Viersen einen Stundenlohn von 10,50 Euro. Seit dem 1. Februar
gilt in der Branche allerdings ein Mindestlohn von 11,24 Euro.
Mitarbeiter hatten sich daraufhin bei der Bezirksregierung Düsseldorf
beschwert. Westpol liegt dieses Schreiben vor.
Die Landesbehörde verweist darauf, dass der neue Tarifvertrag noch
nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Zudem sei das
Sicherheitsunternehmen MSS Security nicht zu dem höheren Lohn
verpflichtet, da es nicht Mitglied des Verbandes ist, der die Tarife
ausgehandelt hat. Das steht jedoch im Widerspruch zu den vom Land
festgelegten Qualitätsstandards. Darin heißt es klar: "Es wird der
tarifliche Mindestlohn gezahlt." Zudem müssen beauftragte
Sicherheitsunternehmen Mitglied im Branchenverband BDSW "oder einem
vergleichbaren Arbeitgeberverband" sein - mit einer
BDSW-Mitgliedschaft wäre der höhere Mindestlohn schon jetzt Pflicht.
Unklar bleibt, warum die Bezirksregierung eine Sicherheitsfirma
beauftragt, die nicht den geforderten Kriterien entspricht. Deutliche
Kritik an dem Vorgehen äußert Özay Tarim, Gewerkschaftssekretär im
Verdi-Bezirk Düsseldorf. Offiziell gehe es - vor allem nach den
Skandalen in Flüchtlingsunterkünften - um Sicherheit und Qualität,
doch in Wirklichkeit entscheide die Landesregierung bei der Vergabe
der Aufträge lediglich nach dem Preis: "Der Billigste soll den
Zuschlag bekommen", sagt Tarim.
Auch Rainer Ehrhardt vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft
bestätigt: Bei Ausschreibungen sei mittlerweile das wichtigste
Vergabekriterium ein möglichst niedriger Preis. Kleinere Unternehmen,
die nicht Mitglied im Verband sind, kämen vermehrt zum Zuge:
Unternehmen, deren Preiskalkulation es gar nicht ermögliche, die
vereinbarten Mindeststandards einzuhalten.
Mehr zum Thema in Westpol, Sonntag 28.05.2017, 19.30 Uhr, WDR
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