(ots) - Einigung beim Betriebsrentenstärkungsgesetz
Am heutigen Montag haben CDU/CSU und SPD ihren gemeinsamen Entwurf
für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgestellt. Dazu erklärt der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
"Wir wollen mit dem Gesetz die betriebliche Altersvorsorge stärken
und ausweiten.
Zukünftig soll durch das Sozialpartnermodell die gesamte
Belegschaft eines Betriebes grundsätzlich in die Betriebsrente
einbezogen werden. Der einzelne Arbeitnehmer kann dem dann allerdings
nach dem Opt-Out-Prinzip widersprechen und erhält so
Gestaltungsspielraum.
Tarifungebundene kleine und mittelständische Betriebe sollen
zukünftig nicht mehr benachteiligt werden. Die Sozialpartner sollen
Beschäftigten nichttarifgebundener Arbeitgeber den Zugang zu den
neuen Versorgungseinrichtungen nicht verwehren. Für sie darf es keine
sachlich unbegründeten Sonderkonditionen geben. So sorgen wir für
mehr Chancengerechtigkeit in der betrieblichen Altersvorsorge.
Nach dem neuen Modell soll es zukünftig keinen fest zugesicherten
Betrag mehr für die Zielrente geben. Die Garantiepflicht entfällt
damit und entlastet vor allem Arbeitgeber kleinerer und mittlerer
Betriebe. Dort, wo bisher Garantien möglich waren, werden sie aber
nicht verdrängt. Das neue Gesetz berücksichtigt diese bestehenden
Verträge.
Für Geringverdiener und Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen wird
es wichtige Verbesserungen geben. Die Grundzulage der Riester-Rente
wird von 154 Euro auf 175 Euro erhöht. Zudem schaffen wir die
Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung bei über den
Arbeitgeber organisierten Riester-Renten ab. Außerdem soll es für
Geringverdiener zukünftig ein spezifisches Steuer-Fördermodell geben.
Alle Arbeitnehmer sollen schließlich von der betrieblichen
Altersvorsorge profitieren und im Alter angemessen von ihren
Rentenbezügen leben können."
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