(ots) - Das Bundesverfassungsgericht soll im Wege
einstweiliger Anwendung die Funktionsfähigkeit der Bundesbank
schützen und die Haushaltsautonomie des Bundestages bewahren
1. Obwohl sich die Konjunktur in der Eurozone im Aufschwung
befindet und der Preisauftrieb nach Definition der EZB in der
Eurozone das willkürlich gesetzte Ziel von ca. 2 % der
Verbraucherpreise längst erreicht hat, fahren EZB und Eurosystem mit
ihrem Aufkaufprogramm für Staatsanleihen und Unternehmensanleihen
fort. Dies ist für die beteiligten nationalen Zentralbanken und den
nationalen Haushaltsgesetzgeber mit unverhältnismäßigen Risiken
verbunden. Würden auch nur rund 12 % der PSPP/CSPP-Anleihen, an deren
Ausfallrisiken die Bundesbank im Rahmen der Gemeinschaftshaftung
partizipiert, ausfallen, würde das Eigenkapital der Bundesbank
negativ werden. Ganz zu schweigen von den Ausfallgefahr jener
Anleihen, die die Bundesbank auf eigenes Risiko hat erwerben müssen.
2. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem OMT-Urteil die
Funktionsfähigkeit der Bundesbank für unantastbar erklärt. Demzufolge
ist eine Offenmarktpolitik des Eurosystems, die diese
Funktionstüchtigkeit gefährdet, nicht nur ein ultra vires-Akt der
EZB, sondern muss auch die Bundesbank veranlassen, sich aus der
Teilnahme an einem solchen Programm zurückzuziehen.
Daher wird mit unserem Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem
Bundesverfassungsgericht die Entpflichtung der Bundesbank, die
EZB-Beschlüsse zur Teilnahme an dem besagten Programm weiterhin
durchzuführen, angestrebt. Diese Initiative zielt auf den Schutz der
Haushaltsprärogative des Bundestages, der für den Fall einer
Realisierung auch nur geringster Ausfälle von Anleihen gezwungen
wäre, für die Rekapitalisierung der Bundesbank immediat zu sorgen.
3. Neben den verheerenden Wirkungen des APP-Programms für den
Wettbewerb auf den Kapitalmärkten gebietet die Entwicklung der
Target2-Salden zu Ungunsten der Bundesbank ein sofortiges Eingreifen.
Die Durchführung des APP hat der Bundesbank - wie diese selbst
zugesteht - ungesicherte Forderungen von mittlerweile mehr als 800
Mrd. Euro gegenüber der EZB beschert. Dies kann vor dem Hintergrund
der nachhaltigen Funktionsfähigkeit der Bundesbank nicht länger
hingenommen werden. Der Verfassungsbevollmächtigte Prof. Kerber: "Es
darf nicht abgewartet werden, ob und wann die EZB gewillt ist, einen
Kurswechsel zu verkünden. Vielmehr muss die Bundesbank vom
Bundesverfassungsgericht sofort die Freiheit erhalten, sich aus dem
laufenden Programm in der ihr angemessen erscheinenden Weise
zurückzuziehen."
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