(ots) -
- Laut einer repräsentativen forsa-Umfrage von CosmosDirekt
mussten 19 Prozent der deutschen Autofahrer schon einmal Erste
Hilfe leisten.(1)
- Auch wenn sich der Gesundheitszustand des Verletzten durch die
Sofortmaßnahmen verschlechtern sollte, macht sich der Ersthelfer
nicht strafbar.
- Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt,
was bei einem Unfall mit verletzten Personen zu tun ist.
Erste Hilfe hat jeder Autofahrer im Theorie-Kurs bereits
geleistet. Fast jeder Fünfte (19 Prozent) musste stabile Seitenlage,
Herzmassage und Co. aber auch schon einmal bei einem realen Unfall
anwenden. Das ergab eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von
CosmosDirekt. Doch wie genau gehen betroffene Verkehrsteilnehmer vor,
wenn es Verletzte gibt? Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof gibt
Tipps, wie man sich richtig verhält und damit Leben retten kann.
Erste-Hilfe: Was im Ernstfall zu tun ist
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ist es wichtig,
schnell zu handeln. Zunächst sollte der Ersthelfer die Unfallstelle
absichern und sich einen Überblick verschaffen. Im nächsten Schritt
sollte ein Notruf abgesetzt und erste Hilfe geleistet werden. Je nach
Situation sind lebensrettende Sofortmaßnahmen anzuwenden oder weitere
Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie etwa die Versorgung von Wunden. Erste
Hilfe sollte in jedem Fall schnellstmöglich geleistet werden, denn
dies kann Leben retten - und das Gesetz schreibt es in Deutschland
zudem vor. "Wer nicht hilft, macht sich wegen unterlassener
Hilfeleistung strafbar", sagt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von
CosmosDirekt. "Es drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
oder eine Geldstrafe."
Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig auffrischen
Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Verbände anlegen -
wer einen Führerschein besitzt, hat die Sofortmaßnahmen im
Schnellkurs kennengelernt. Oft liegt dieser aber Jahre zurück und die
Erinnerungen sind verblasst. Um im Ernstfall richtig reagieren zu
können, sollten Autofahrer ihre Kenntnisse deshalb alle fünf Jahre
auffrischen. Kurse können bei Wohlfahrtsverbänden und dem ADAC
besucht werden.
Keine strafrechtlichen Folgen bei falscher Hilfe
Anpacken statt Angst haben - so lautet die Devise im Fall eines
Unfalls. Selbst wenn es trotz der Hilfsmaßnahmen zu einer
Verschlechterung des Gesundheitszustands oder gar zum Tod des
Verletzten kommt, machen sich Ersthelfer nicht strafbar. Das gleiche
gilt, wenn der Verletzte durch die Soforthilfe weitere Körperschäden
erleidet, wie etwa gebrochene Rippen durch eine Herzmassage. Von der
Angst um Fehlgriffe sollten sich Ersthelfer daher nicht bremsen
lassen.
Auch nach dem Erste-Hilfe-Einsatz auf der sicheren Seite
Ist die Soforthilfe erst einmal geleistet und alle Verletzten in
Sicherheit gebracht, bleibt Zeit für den formalen Teil. So sollten
alle Unfallbeteiligten, ob Verursacher oder Zeuge, auch den eigenen
Kfz-Versicherer über den Unfall informieren, damit erste Schritte für
eine Leistungsbearbeitung eingeleitet werden können. "Gerade bei
schweren Verkehrsunfällen mit Personenschäden ist auch eine schnelle
Hilfe des Versicherers wichtig. Er kann zumindest für eine
finanzielle Unterstützung sorgen", sagt Frank Bärnhof von
CosmosDirekt.
(1) Bevölkerungsrepräsentative Umfrage "Auto im Alltag" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April 2017 wurden in Deutschland 1.006 Autofahrer befragt.
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