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Mit diesen Nebenkosten sollten Bauherren rechnen / LBS-Checkliste gibt detailliertenÜberblick / Zusätzliche Belastungen nicht zu knapp kalkulieren (FOTO)

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(ots) -
Ein Haus zu kaufen, wird für die meisten einmalig bleiben - und
wahrscheinlich die teuerste Einzelanschaffung, die sie je in ihrem
Leben tätigen werden. Allein deshalb sollte jeder an den Erwerb von
Wohneigentum so gewissenhaft wie möglich herangehen. Dazu gehört,
dass zum Kaufpreis für den Neubau zusätzlich Baunebenkosten in Höhe
von 10 bis 15 Prozent der Gesamtkosten eingerechnet werden sollten.
Um diese Belastung besser kalkulieren zu können, sollten Bauherren
zunächst den Vertrag mit dem Bauträger genau auf seine Leistungen
prüfen. Nur so wird klar, was bereits im Baupreis enthalten ist und
an welchen Stellen zusätzliche Kosten anfallen können. Die LBS
erklärt, mit welchen Zusatzposten sie rechnen sollten.

Wenn Architekten und Makler helfen

Die richtige Immobilie zu finden ist gerade in beliebten Regionen
ein Job, den man kaum ohne Experten bewältigen kann. Ist ein Makler
mit der Immobiliensuche betraut, fällt in der Regel eine Courtage in
Höhe von mindestens 3,57 % der Kaufsumme an. Üblich sind aktuell 5,95
%. Die Summe ist entsprechend niedriger, sollte der Makler nur das
unbebaute Grundstück vermittelt haben. Wünscht der Bauherr bei einem
Komplettpreis für ein vorgeplantes Haus eines Anbieters noch
Änderungen, können weitere Kosten für Architektenleistungen fällig
werden.

Ohne Eintrag ins Grundbuch läuft nichts

Um Eigentümer eines Grundstücks zu sein, muss man im Grundbuch
stehen. Das geht nur über einen Notar, der sich seine Dienstleistung
nach festen Kostensätzen abrechnet. Mit etwa 1,5 bis 2,0 % des
Kaufpreises sind in der Regel die Kosten des Kaufvertrages und das
Eintragen einer gebührenpflichtigen Grundschuld für das finanzierende
Kreditinstitut abgedeckt. Sollten weitere Eintragungen und
Löschungen vorgenommen werden müssen, kostet das zusätzliche




Gebühren.

Auch der Staat möchte etwas haben

Die Grunderwerbssteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5
und 6,5 % des Kaufpreises. Nordrhein-Westfalen verlangt wie
Brandenburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen aktuell
den Höchstsatz. In Bremen werden 5,0 % fällig. Nachdem diese
behördlichen Erfordernisse erledigt sind, ist man Eigentümer des
Grundstücks.

Jedes Haus will erschlossen sein

Noch vor dem ersten Spatenstich für das eigene Zuhause muss die
Erschließung des Grundstücks sichergestellt werden. Für diese
Anbindung an die öffentliche Infrastruktur - Wasser, Abwasser, Strom
etc. - zahlt der Eigentümer an die entsprechenden Institutionen
(Kommunen, Versorger, Netzbetreiber). Die Kosten werden vom
jeweiligen Anbieter festgesetzt und auf alle Bauherren im Baugebiet
umgelegt. Die Kosten für die private Erschließung von der
Grundstücksgrenze ins Gebäude hat jeder Bauherr selbst zu tragen. Die
Gesamtkosten sind je nach Grundstück sehr variabel: Sie belaufen sich
im Schnitt auf 5.000 bis 15.000 Euro.

Bodengutachten gibt Sicherheit

Ob ein Grundstück überhaupt zur Bebauung geeinigt ist, kann nur
ein Bodengutachten ermitteln. In der Regel spricht schon die
Bezeichnung Bauland dafür, dass die Grundstücke in diesem Gebiet
bebauungsfähig sind. Dennoch sorgt erst ein Gutachten für Transparenz
über eventuelle geologische Besonderheiten oder in Vergessenheit
geratene Altlasten. Je nach betriebenem Aufwand zahlen Bauherren
dafür 1.000 bis 2.000 Euro.

Das Grundstück muss vermessen werden

Zum Bauantrag gehört ein amtlicher Lageplan, in dem die Immobilie
in ihren Ausmaßen eingetragen wird. Später muss für das fertige Haus
ein katasterrechtlicher Gebäudenachweis erbracht werden. Die
zugrundeliegenden Vermessungskosten sind in den jeweiligen
Gebührenordnungen der Länder aufgeführt. Der Eigentümer sollte ca. 1
% der Kaufsumme für die Leistung des Vermessungsbüros einplanen. Je
nach Aufwand kann der Betrag abweichen.

Mit der Baugenehmigung geht es los

Ohne Baugenehmigung geht beim Bauen nichts. Die genauen Kosten für
den Bauantrag hängen vom Umfang des Bauvorhabens ab und sind in der
Gebührensatzung der Kommune festgelegt. Sie schwanken bei einem
Einfamilienhaus von 150 m² Wohnfläche um die 1.000 Euro. Eine
Baugenehmigung ist für drei Jahre gültig. Das heißt: Spätestens dann
muss mit dem Bau begonnen worden sein.

Sicherer Betrieb der Baustelle

Vor Baubeginn sollten sich Bauherren zunächst um zwei elementare
Versicherungen kümmern: Die LBS empfiehlt grundsätzlich eine
Bauleistungsversicherung und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung
abzuschließen. Die Bauleistungsversicherung deckt die eigenen
Schadenersatzansprüche gegen den Bauträger bis zur endgültigen
Bauabnahme ab. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den
Bauherrn während der Bauphase gegen Schadenersatzansprüche von
Dritten. Zudem ist eine Rechtschutz- und Rohbau-Feuerversicherung
ratsam. Die Prämien richten sich nach der Höhe der Bausumme und
variieren von Anbieter zu Anbieter. Ein Vergleich der Angebote ist
ratsam. Eventuell sollten auch noch Kosten für das Entfernen von
Bäumen auf dem Grundstück oder das Anlegen einer Baustraße sowie für
Wasser und Strom während der Bauphase einkalkuliert werden, sofern
dies nicht im Bauvertrag geregelt ist.

Belastungen während der Bauphase

Es ist üblich, dass Neubauten in Etappen entsprechend des
Baufortschritts bezahlt werden müssen. Das heißt, dass schon während
der Bauzeit hohe Kreditsummen benötigt werden, für die schon Zinsen
gezahlt werden müssen. Vor allem Verzögerungen am Bau kosten
zusätzliches Geld. Die LBS empfiehlt, 30 bis 40 Prozent des
monatlichen Nettoeinkommens für die Immobilienfinanzierung zu
reservieren.

Eine solide Finanzierung lässt keine Lücken

Ein guter Finanzberater wird in einer soliden Gesamtfinanzierung
neben den eigentlichen Baukosten auch alle Nebenkosten mit
berücksichtigen, damit der Weg ins Traumhaus reibungslos gelingt. Die
LBS rät, darüber hinaus einen Puffer von rund 10.000 Euro
einzuplanen, um teure Nachfinanzierungen zu vermeiden. Zu guter Letzt
kann man dieses Geld nach dem Einzug auch noch gut für die
Außenanlagen verwenden.



Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg(at)lbswest.de

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Datum: 30.05.2017 - 10:47 Uhr
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