(ots) - Vereinfachte Regeln für Wohnimmobilienkredite
beschlossen
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten
Zahlungsdiensterichtlinie abschließend beraten. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:
"Es ist immer ärgerlich, wenn man sich beim Online-Einkauf bis zur
Kasse durchgeklickt hat und dann eine Extragebühr für ein bestimmtes
Zahlverfahren fällig wird. Dieser Praxis schieben wir nun einen
Riegel vor: Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird es Händlern
untersagt, Preisaufschläge für Überweisungen und Lastschriften sowie
für die Nutzung gängiger Zahlungskarten von Verbraucherinnen und
Verbrauchern zu verlangen.
Auch erhöhen wir mit diesem Gesetz die Sicherheit von
Zahlungsdiensten. So wird die Haftungsverteilung bei nicht
autorisierten Zahlungsvorgängen, insbesondere bei missbräuchlicher
Verwendung der Zahlungskarte, verbessert und der Höchstbetrag für die
Haftung von gegenwärtig 150 Euro auf 50 Euro reduziert. Lastschriften
können die Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ohne Angabe von
Gründen zurückbuchen lassen. Damit stärken wir die Rechte bei der
Nutzung der gängigen Zahlverfahren wie Überweisung, Lastschrift oder
Kartenzahlung.
Daneben werden die Regelungen für Wohnimmobilienkredite
vereinfacht. Künftig wird grundsätzlich bei solchen Kreditverträgen,
die als Anschlussverträge zum Zwecke der Fortsetzung des Kredites im
Weg einer echten Abschnittsfinanzierung oder zum Zwecke einer
Umschuldung abgeschlossen werden, keine erneute
Kreditwürdigkeitsprüfung mehr notwendig sein."
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