(ots) - Nach unserer Ansicht konnte das Produkt von
Anfang an nie funktionieren. Wir haben den Verdacht, dass der Betrug,
welcher durch die Creditmakers in Kanada passierte, dort von langer
Hand geplant war.
Quantum, aber auch die Vermittler - etwa VPI - hätten unseres
Erachtens die Risken erkennen können. Dennoch wurde in
Verkaufsunterlagen der Eindruck erzeugt, dass das Kapital garantiert
ist und Ausfälle versichert sind.
Nach unserer Ansicht sind sowohl Quantum als auch VPI
verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Dieser beläuft sich in der
Höhe des einbezahlte Kapitals zuzüglich 5% (Quantum) bzw. 4% (VPI)
Zinsen pro Jahr ab dem Tag der Einzahlung.
Den Geschädigten werden nunmehr mit zeitlichem Druck Vergleiche
angeboten welche unter 50% des Schadens liegen. Anscheinend sollen
damit alle Ansprüche erledigt sein.
Diesen Vergleich forciert die Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger
(Wien), welche interessanter Weise auch die VPI vertritt. Bei
gleichzeitiger Vertretung der VPI und Kunden der Quantum liegt
unseres Erachtens eine massive Interessenskollision vor.
Falls Sie als Betroffener Zweifel an der Seriosität des
Vergleichsanbotes haben, stehen wir Ihnen, auch telefonisch,
jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.
Im Gegensatz zur Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger (Wien)
finanzieren wir nämlich die Durchsetzung der Ansprüche sowohl gegen
Quantum als auch gegen VPI, welche eine Haftpflichtversicherung (R+V
Versicherung) hat.
Geschädigte werden kostenlos beraten [unter]
(http://www.schadenshilfe.com/i-s-quantum-lebensversicherung-bzw-vpi)
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Rückfragehinweis:
Erste Allgemeine Schadenshilfe
Tel.: +423 377 1700
Email: office(at)schadenshilfe.com
http://www.schadenshilfe.com/
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