(ots) - Grüne kritisieren Gesetz gegen Kinderehen als
populistisch und Verstoß gegen internationale Konventionen
Heute abschließende Beratung im Bundestag
Osnabrück. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehen, über das der
Bundestag an diesem Donnerstag abschließend berät, bleibt bis zuletzt
heftig umstritten. Die Grünen-Rechtspolitikerin Katja Keul
kritisierte den Entwurf in der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Donnerstag) als populistisch und Verstoß gegen internationales
Recht.
Keul bemängelte, dass Eheschließungen von unter 16-Jährigen nach
dem Gesetzentwurf für nichtig erklärt werden sollen. "Damit wird
denjenigen, die wir eigentlich schützen sollten, ihre Unterhalts-,
Versorgungsausgleichs- und Erbansprüche genommen", sagte die
Grünen-Bundestagsabgeordnete. Sie plädierte stattdessen erneut für
eine für die Betroffenen weniger einschneidende Möglichkeit: die
Aufhebung der Ehen.
Keul betonte, die Bundesregierung kenne die Problematik, habe sich
aber wider besseren Wissens für die andere Variante, die Nichtigkeit,
entschieden. "Das ist purer Populismus aus der Feder der CSU." Zudem
verstoße das Gesetz gegen die Kinderrechtskonvention, die
Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention und nicht
zuletzt auch gegen Artikel 6 des Grundgesetzes mit seinem besonderen
Schutz von Ehe und Familie.
Mit dem Gesetz will die Regierungskoalition auf die wachsende Zahl
von Kinderehen vor allem unter Flüchtlingen antworten. Ehen
minderjähriger Flüchtlinge müssen die Jugendämter künftig zwingend
den Gerichten melden. War ein Partner bei der Heirat jünger als 16,
soll die Ehe pauschal nichtig sein. Bei Eheschließungen zwischen 16
und 18 Jahren müssen die Gerichte prüfen, ob ein Härtefall vorliegt
und die Ehe ausnahmsweise wirksam ist.
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