(ots) - Lange erwartet, jetzt veröffentlicht:
Der neue Standard IFRS 17 für die künftige Bilanzierung von
Versicherungsverträgen ist da. Hinsichtlich der Bewertung der
Umsetzungsaufwendungen übertreffen sich aktuelle Kommentare an
Superlativen. Denn mit Einführung von IFRS 17 soll sich grundlegend
ändern, wie Versicherungs- und Rückversicherungsverträge erfasst,
bewertet und dargestellt werden. Damit konkretisiert sich auch für
die betroffenen Versicherungskunden der Unternehmensberatung
BearingPoint der zunehmende Druck auf die Umsetzungsmaßnahmen. Und
die Zeit drängt: Der neue Standard ist bis spätestens 2021
umzusetzen. Prognostizierte umfassende Auswirkungen auf
Organisationen und IT-Architekturen sowie ein massiver Mangel an
qualifiziertem Personal lassen das Projekt auf den ersten Blick noch
einmal deutlich größer erscheinen als es tatsächlich ist.
"Der neu angekündigte Standard und vor allem seine Umsetzung
sorgen für große Unruhe bei Versicherungsunternehmen. Diese sollten
jetzt aber nicht in Panik verfallen, denn mit der richtigen
Fokussierung sowie einer effektiven und nachhaltigen
Umsetzungsplanung lassen sich die aktuellen Herausforderungen
bewältigen. Ein kompletter Umbau der existierenden Strukturen und
Lösungen ist dabei nicht zu erwarten. Es geht vielmehr um
evolutionäre Anpassungen und Pragmatismus. Die Erfahrungen aus
Solvency II leisten dabei eine große Unterstützung", kommentiert Dr.
Rolf Meyer, Partner bei BearingPoint im Bereich Finance und
Regulatory Management.
Auf Basis der gesammelten Erfahrungen aus Solvency II lassen sich
laut BearingPoint demnach drei wesentliche Handlungsempfehlungen
ableiten:
- Interdisziplinäre Teams und Verflechtung auf allen Ebenen - IFRS
17 ist weder ein reines Thema für die Aktuare noch für
Buchhalter oder Systemarchitekten. Wie die Umsetzung von
Solvency II gezeigt hat, gilt es, interdisziplinäre Teams für
die Projektumsetzung zusammenzustellen. Nur so ist ein
tiefgreifendes Verständnis für die Norm in ihrer ganzen Breite
möglich. Dabei sollte der Blick auf die notwendigen Fragen
bezüglich Architektur und Zusammenspiel von fachlichen,
prozessualen und technologischen Elementen gerichtet werden.
- Weiterentwicklung der IT-Architektur - Bestehende Finanz- und
Risikoarchitekturen müssen nicht komplett umgekrempelt werden,
sondern lassen sich hinsichtlich IFRS 17 entsprechend
weiterentwickeln und ergänzen. Wichtig ist, die verfügbaren
Lösungen richtig zu bewerten und effizient an die neuen
Anforderungen anzupassen.
- Nutzung bestehender Bewertungsverfahren - Bei den fachlichen wie
auch prozessualen Aspekten kann gerade der Kreis der Betroffenen
(kapitalmarktorientierte, meist international agierende Gruppen)
auf Erfahrungen aus der Solvency II-Umsetzung bauen. Dazu
gehören nicht nur marktnahe oder -konsistente
Bewertungsverfahren, sondern auch Strukturen und Verfahren, die
die Unternehmen bereits mit Solvency II etabliert haben.
"Mithilfe von existierenden Strukturen und unseren Erfahrungen aus
Solvency II-Implementierungsprojekten kann aus dem vielfach
propagierten IFRS 17 'Riesenprojekt' dann eine herausfordernde, aber
machbare Änderung der Bilanzierungsregeln werden", ergänzt Markus
Enk, Senior Manager Finance und Regulatory Versicherungen,
abschließend.
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