(ots) - In sieben Monaten tritt das neue Bauvertragsrecht
in Kraft. Ab dem 01.01.2018 haben private Bauherren eine Reihe neuer
Rechte, wenn sie einen Bauvertrag etwa für ein schlüsselfertiges Haus
abschließen. Ein neues kostenloses Ratgeberblatt des
Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) informiert Verbraucher schon jetzt
über die Neuerungen.
Das neue Gesetz ermöglicht Bauherren künftig, abgeschlossene
Verbraucherbauverträge innerhalb einer 14-tägigen Frist zu
widerrufen. Weiter werden Bauunternehmen verpflichtet, verbindliche
Angaben zum Fertigstellungstermin im Bauvertrag aufzunehmen. Ebenso
muss dem Bauherrn vor Vertragsunterzeichnung eine detaillierte
Baubeschreibung übergeben werden. Das neue Gesetz begrenzt zudem die
Höhe der Abschlagszahlungen für Verbraucher. Damit steigt die
Transparenz und Sicherheit für private Bauherren deutlich.
Welche Neuerungen und rechtlichen Vorteile sich für private
Bauherren zukünftig im Detail ergeben, erläutert das Ratgeberblatt
des BSB. Neben dem Widerrufsrecht, der Begrenzung der
Abschlagszahlungen und der Baubeschreibungspflicht inklusive
Bauzeitangabe werden die fiktive Abnahme, die Zustandsfeststellung
und die Vorgaben für die Schlussrechnung erläutert. Das Ratgeberblatt
Nr. 49 steht ab sofort zum Download auf der Website des BSB unter
www.bsb-ev.de/verbraucherservice/ratgeber-aktuell / zur Verfügung.
Pressekontakt:
Erik Stange
Presse- und Medienreferent
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Tel.: (030) 400 339 502
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