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Betriebsrenten werden attraktiver und komplizierter / Aon Hewitt zur Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

ID: 1495773

(ots) - "Die betriebliche Altersversorgung wird
insgesamt deutlich attraktiver, die Komplexität nimmt aber ebenfalls
zu," so kommentiert Aon Hewitt Geschäftsführer Fred Marchlewski die
heute geplante Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im
Bundestag. Wenn am 7. Juli 2017 erwartungsgemäß auch der Bundesrat
zustimmt, wird das neue Gesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Attraktiver wird die Betriebsrente für die Arbeitnehmer durch
zahlreiche Fördermaßnahmen sowie für Unternehmen und Arbeitnehmer vor
allem durch die Einführung der sogenannten Zielrente. Damit muss der
Arbeitgeber nicht mehr eine bestimmte Rentenhöhe garantieren, sondern
nur noch die Zahlung der Beiträge. "Vor allem kleinere und mittlere
Unternehmen sahen bisher häufig unkalkulierbare Risiken auf sich
zukommen, wenn sie eine betriebliche Altersversorgung anbieten
wollten. Dieses Hindernis entfällt jetzt," erläutert Marchlewski.

Ausdrücklich begrüßt Aon Hewitt die rechtssichere Möglichkeit,
sogenannte Opt-Out-Modelle einzuführen. Dabei muss ein Arbeitnehmer
der Einbeziehung in die betriebliche Altersversorgung widersprechen.
Ansonsten wird er automatisch in das bestehende
Entgeltumwandlungssystem zugunsten der betrieblichen Altersversorgung
eingebunden. "Die Erfahrungen mit bereits bestehenden Systemen in
Deutschland und im Ausland zeigen klar, dass durch Opt-Out-Modelle
der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung massiv erhöht
wird," kommentiert Marchlewski.

Damit ist Marchlewski auch gleich bei der Kehrseite der
Neuregelung. "Das Thema betriebliche Altersversorgung wird
komplizierter. Die Unternehmen müssen sich der Herausforderung
stellen, wie sich die neuen Möglichkeiten des
Betriebsrentenstärkungsgesetzes mit den bestehenden
Altersversorgungssystemen sinnvoll kombinieren und ergänzen lassen."




Dies betrifft insbesondere auch die erweiterten steuerlichen
Fördermodelle. Überprüfungs- und ggf. Anpassungsbedarf kommt auf die
Unternehmen auch bei der Entgeltumwandlung zu. Hier müssen
Arbeitgeber - soweit sie aufgrund der Entgeltumwandlung Sozialabgaben
einsparen - kompensierende, pauschale Zusatzbeiträge i.H.v. 15 % des
umgewandelten Entgelts leisten. Eine große Zahl von Verträgen müsse
hier überprüft werden, bemerkt Marchlewski. Allerdings gilt für vor
2019 abgeschlossene Umwandlungsvereinbarungen eine Ãœbergangsfrist bis
2022.

Sehr viel ist zudem von den Tarifpartnern abhängig. Sie müssen die
Voraussetzungen für die reine Beitragszusage und für Opt-Out-Modelle
zunächst einmal schaffen. Aon Hewitt rechnet nicht damit, dass es vor
Herbst 2018 gelingen wird, entsprechende Tarifverträge in Kraft zu
setzen. In den Verhandlungen werde es auch darum gehen, bestehende
Systeme bei Zielrentenvereinbarungen angemessen zu berücksichtigen,
bemerkt Dr. Georg Thurnes, Chefaktuar von Aon Hewitt. Er begrüßt,
dass der Gesetzgeber hierzu ausreichende Möglichkeiten geschaffen
hat. "Das stärkt das Vertrauen in das Gesamtsystem Betriebsrente."

Als international orientiertes Beratungsunternehmen hat Aon Hewitt
bereits den Wechsel hin zur reinen Beitragszusage in zahlreichen
Ländern begleitet. Deshalb kommt Marchlewski insgesamt zu einem
positiven Fazit. "Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird dem
generellen Trend hin zur reinen Beitragszusage und der Forderung
vieler Arbeitgeber Rechnung getragen. Wir werden die Umsetzung mit
unserem Know-how auf allen Ebenen begleiten."

Bilder zum Text auf:
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Viola Mueller-Thuns
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Datum: 01.06.2017 - 14:00 Uhr
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