(ots) - Rentenangleichung trägt zur Vollendung der
deutschen Einheit bei
Der Bundestag hat heute das Gesetz über den Abschluss der
Rentenüberleitung beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl
Schiewerling:
"Die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West und das
Abschmelzen der Hochwertung der Ostentgelte wird nunmehr am 1. Januar
2018 beginnen und im Jahre 2025 abgeschlossen werden. Mit der
schrittweisen Ost-West-Rentenangleichung erreichen wir in den
kommenden Jahren endlich die Renteneinheit in ganz Deutschland.
Es ist gut, dass der Vorschlag aufgegriffen wurde, den
Anpassungsprozess etwas zu entzerren. Denn das senkt die Kosten
erheblich. Allein dadurch, dass sich die Löhne und Gehälter in dieser
Zeit weiter angleichen, werden die Kosten deutlich geringer ausfallen
als zunächst angenommen. Wir haben im Gesetzgebungsverfahren darauf
geachtet, dass es bei künftigen Rentenanpassungen in Bezug auf den
Rentenwert zu keinen Benachteiligungen gegenüber der geltenden
Anpassungsregelung kommt. Es ist zu begrüßen, dass sich der Bund mit
über zwei Milliarden Euro an den Kosten der Rentenangleichung
beteiligt."
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