(ots) - Deutsches Umsetzungsgesetz hat auch die
mittelständische Reisebranche im Blick
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend das Gesetz
zur Umsetzung der EU-Pauschalreise-Richtlinie verabschiedet. Dazu
erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die
tourismuspolitische Sprecherin Daniela Ludwig:
"Mit der Pauschalreiserichtlinie hat die EU ihre ursprüngliche
Richtlinie von 1990 novelliert und insbesondere auf einen inzwischen
von Internetangeboten geprägten Reisemarkt angepasst. Diese
notwendigen Anpassungen übertragen wir nun ins deutsche
Reisevertragsrecht, um Wettbewerbsgleichheit zwischen Online- und
stationärem Handel herzustellen.
Da im Unterschied zu den meisten anderen EU-Staaten der deutsche
Reisemarkt von den ca. 10.000 mittelständischen Reisebüros geprägt
ist, war es uns wichtig, bewährte Abläufe und vor allem die
qualitativ hochwertige Beratung durch die deutschen Reisebüros zu
erhalten. Mit der im Gesetz geschaffenen Möglichkeit eines
einheitlichen Bezahlvorgangs bei getrennter Ausweisung der
Reiseleistungen haben wir hier in den engen Grenzen einer
europäischen Vollharmonisierung des Reiserechte eine wesentliche
Verbesserung für den Mittelstand erreichen können."
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