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Gesetzliche Ausnahmeregelung für Abfallverbrennung beendet: Teppichbodenindustrie muss auf Recycling umstellen

ID: 1496073

(ots) - Seit dem 1. Juni 2017 ist die Gleichstellung der
Abfallverbrennung mit dem Recycling gesetzlich beendet - Verbrennung
von Teppichböden muss gestoppt und ein Recyclingsystem aufgebaut
werden - Deutsche Umwelthilfe fordert Produktverantwortung für
Teppichböden

Zum 1. Juni 2017 wurde die sogenannte "Heizwertklausel" aus dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz gestrichen und die Gleichstellung der
Verbrennung mit dem Recycling beendet. Bislang wurde die Verbrennung
von Wertstoffen mit dem Recycling gleichgesetzt, wenn der Heizwert
mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm (kJ/kg) betrug. Ein
ökologischer Vorteil dieser Ausnahmeregelung konnte jedoch nicht
eindeutig nachgewiesen werden. Nach Einschätzung der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) war die "Heizwertklausel" ein politisches Geschenk
an die deutschen Abfallverbrenner, die Material für ihre
Verfeuerungsöfen benötigten - mit negativen Auswirkungen für die
Umwelt. Ãœber Jahre hinweg wurden hunderttausende Tonnen werthaltige
Abfälle sinnlos verbrannt. Dabei wurden nicht nur Ressourcen
zerstört, sondern auch das Klima belastet und Schadstoffe in die Luft
geblasen. Dass das Recycling nun grundsätzlich Vorrang hat, ist ein
großer Erfolg der DUH und anderer Umweltverbände, die gemeinsam bei
der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die gesetzliche
Ausnahmeregelung für die Abfallverbrennung eingelegt hatten.

"Ein besonders negatives Beispiel für die umweltschädliche
Verbrennungspraxis sind Teppichböden. Jahr für Jahr wurden in
Deutschland ohne Not bis zu 400.000 Tonnen Teppichböden verbrannt,
obwohl sie für ein Recycling geeignete Kunststoffe enthielten. Sie
konnten nur deshalb millionenfach verfeuert werden, weil sie einen
hohen Heizwert hatten. Die hierfür notwendige Ausnahmeregelung war
ein Geschenk des ehemaligen CDU-Umweltministers Norbert Röttgen an




die Verbrennungsindustrie. Erst auf massiven Druck der Deutschen
Umwelthilfe und anderer Umweltverbände hat die Bundesregierung diese
Ausnahme jetzt kassiert. Wenn Teppiche weiter verbrannt werden
sollen, dann müssen zukünftig die Abfallerzeuger oder -besitzer den
Umweltvorteil der Verfeuerung gegenüber dem Recycling eindeutig
nachweisen. Da dieser aus Sicht der DUH aber nicht gegeben ist, muss
das Recycling jetzt umgesetzt werden", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.

"Die Teppichbodenindustrie verhält sich so, als ob sie mit der
Entsorgung ihrer Produkte nichts zu tun hätte. Es gibt kaum
recyclingfähige Produkte, keine funktionierenden Rücknahmesysteme für
ein Recycling und die Verbrennung wird einfach hingenommen. Dieses
Verhalten ist mehr als bedenklich. Denn inzwischen ist es eine
Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen aller Branchen ihren Beitrag
zum Umweltschutz leisten. Wenn sich jede Branche so verhalten würde
wie die Teppichbodenindustrie, dann gäbe es nur noch eine
Wegwerfgesellschaft auf Pump und Kosten zukünftiger Generationen",
kritisiert Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft.

Laut Fischer sind die technischen und strukturellen
Voraussetzungen für eine separate Sammlung von Teppichböden ebenso
vorhanden wie die Technologien zur Wiederverwendung und zum
Recycling. Einzelne Hersteller haben bereits leicht trennbare und gut
recyclingfähige Garne und Teppichrücken entwickelt. Die stoffliche
Verwertung ist also kein Luftschloss. Die Industrie müsse jetzt damit
beginnen, die gesetzlich festgelegte Abfallhierarchie umzusetzen.

Bisher tragen die Kommunen die Kosten für die Entsorgung, da fast
alle alten Teppichböden auf den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben
werden. "Es kann nicht dabei bleiben, dass die Verantwortung zur
Entsorgung von Teppichböden auf die Kommunen abgewälzt wird. Wegen
Überkapazitäten kommunaler Abfallverbrennungsanlagen würden die
meisten Teppichböden zudem weiter verfeuert. Die Hersteller müssen
endlich Verantwortung übernehmen und sich selbst um das Recycling
ihrer Produkte kümmern. Damit das auch wirklich passiert, sollte
Umweltministerin Hendricks das Prinzip der Produktverantwortung für
Teppichböden einführen", fordert Fischer.

Dies bedeutet, dass die Hersteller die Verantwortung und damit die
Kosten für die Entsorgung ihrer Produkte tragen müssen. Damit wird
die Voraussetzung dafür geschaffen, dass bereits beim Design und der
Herstellung von Gütern Abfallvermeidung und -verwertung mitgedacht
werden. Wesentliche Instrumente der Produktverantwortung sind
Vorgaben zum Ökodesign und zur Rücknahme der Produkte sowie die
Festlegung von Verwertungsanforderungen.

Links:

Die Studie "Unter den Teppich gekehrt: das große
Entsorgungsproblem der Teppichindustrie in Deutschland" finden Sie
unter http://l.duh.de/p020617



Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de

DUH-Pressestelle

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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