(ots) - Die Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte
HIV-infizierte Personen" begrüßt die jetzt vom Deutschen Bundestag
beschlossenen Änderungen des HIV-Hilfegesetzes, die dazu führen, dass
die Betroffenen die Leistungen künftig lebenslang erhalten. Der
Stiftungsvorstand dankt den Vorsitzenden des Stiftungsrates, Herrn
MdB Jens Spahn und Frau MdB Bärbel Bas, sowie Herrn Staatssekretär
Lutz Stroppe, BMG, für ihr großes Engagement.
"Die Leistungsempfänger können aufatmen! Endlich bekommen sie die
so dringend benötigte Sicherheit", betont Dr. Ute Braun, Vorsitzende
des Vorstandes der Stiftung. Die Stiftung wurde 1995 gegründet, um
finanzielle Hilfen für Menschen zur Verfügung zu stellen, die in den
1980er Jahren durch verunreinigte Blutprodukte mit HIV infiziert
wurden. Das HIV-Hilfegesetz, auf dem die Stiftung basiert, sah
bislang eine Aufhebung der Stiftung vor, wenn die Mittel erschöpft
sind. Aktuell erhalten noch 543 Menschen Leistungen der Stiftung. Sie
sind in existenzieller Weise auf diese finanzielle Unterstützung
angewiesen, weil sie aufgrund der Infektion kaum oder gar nicht mehr
erwerbstätig sein können.
Positiv wertet Horst Schmidbauer vom Stiftungsvorstand die nun
verabschiedete Dynamisierung der Leistungen. Die Zahlungen für die
Opfer des Blut-Aids-Skandals werden ab 2019 entsprechend der
Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht. "Wir
freuen uns, dass der Deutsche Bundestag in einem breiten Konsens für
die Dynamisierung der Leistungen votiert hat. Der Wert der
monatlichen Zahlungen hat sich seit Beginn der Stiftung
inflationsbedingt um fast ein Viertel verringert. Gut, dass diese
Abwärtsspirale jetzt zumindest gestoppt werden kann."
An der Finanzierung der Stiftung hatten sich bei ihrer Gründung
der Bund, die Bundesländer, die involvierten pharmazeutischen
Unternehmen und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beteiligt. Zukünftig
wird der Bund alleine die finanziellen Mittel aufbringen und dafür
rund 9 bis 10 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stellen. Momentan
erhalten HIV-infizierte Personen eine monatliche Zahlung von 766,94
Euro. Liegt eine AIDS-Erkrankung vor, erhöht sich die Zahlung auf
1.533,38 Euro pro Monat. Kinder erhalten nach dem Tod eines
infizierten Elternteils bis zum Abschluss der Berufsausbildung
monatlich 511,29 Euro, längstens bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres.
Pressekontakt:
Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte
Personen"
Geschäftsstelle
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
53179 Bonn
Telefon: +49 228 831 - 1744/7661 / 7828
Telefax: +49 228 831 - 7161
Vorstand der Stiftung
Dr. Ute Braun (Vorsitzende)
Dr. Stefan Breuer
Horst Schmidbauer
Original-Content von: Stiftung Humanit?re Hilfe f?r durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen, übermittelt durch news aktuell