(ots) - Der VDIK begrüßt den Beschluss des Deutschen
Bundestages zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
im Hinblick auf die Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas
(CNG/LNG) bis 2026 und Flüssiggas (LPG) bis 2022.
Damit ist für alle Beteiligten Planungssicherheit geschaffen
worden. Durch Gas angetriebene Fahrzeuge leisten einen signifikanten
Beitrag zur Einhaltung der Schadstoffgrenzen für NOx, Lärm, Feinstaub
und zum Erreichen der langfristigen CO2-Ziele. Gerade im
Nutzfahrzeugbereich ist der Erdgasantrieb (CNG oder LNG) eine der
wenigen sinnvollen Alternativen zu dem bislang dominierenden
Dieselantrieb.
Der VDIK hat mehrfach darauf hingewiesen, dass auch der
Flüssiggasantrieb mit seinen niedrigeren Emissionen die Klimaziele
der Bundesregierung unterstützt und befürwortet die Berücksichtigung
von Flüssiggas.
VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: "Wir begrüßen ausdrücklich, dass
nun ein weiterer wichtiger Baustein zur Erreichung der
Klimaschutzziele auf den Weg gebracht worden ist und ein wesentlicher
Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet werden kann."
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