(ots) - In Österreich hat das Unternehmen Medis GmbH zwei
Chargen der dort von ihm vertriebenen Säuglingsnahrung "Novalac 1"
und "Novalac CC" vorsorglich zurückgerufen. Der Rückruf gilt nicht
für die in Deutschland von der Careforce Pharma GmbH vertriebenen
Chargen von "Novalac 1", da die betroffenen Chargen nicht nach
Deutschland geliefert wurden. Die Säuglingsnahrung "Novalac CC" wird
in Deutschland nicht vertrieben.
Hintergrund des Rückrufs ist ein möglicherweise erhöhter Gehalt an
Glycidyl-Fettsäureestern und 3-MCPD in den beiden betroffenen
Produktchargen. Beide Fettsäureester entstehen bei der Verarbeitung
der verwendeten pflanzlichen Öle - diese Öle sind notwendig, damit
Säuglingsnahrungen hinsichtlich des Fettsäureprofils möglichst
muttermilchnah sind. Das Fettsäureprofil von "Novalac 1" entspricht
den gesetzlichen Vorschriften für Säuglingsnahrungen.
Der Rückruf in Österreich ist somit als Vorsorgemaßnahme zu
verstehen. Bei Medis in Österreich und ebenso bei Careforce in
Deutschland genießen die Qualität der Produkte und die Sicherheit der
Verbraucher höchsten Stellenwert.
Wurden Produkte aus Österreich erworben, sind die betroffenen
Chargen an folgenden Kennzeichnungen auf dem Dosenboden zu erkennen:
"Novalac 1": Chargen-Nr. 9828301, EXP 01/09/2019,
"Novalac CC": Chargen-Nr. 45405, EXP 23/09/2018.
"Novalac 1", das in Deutschland erworben wurde oder im Handel
erhältlich ist, ist von dem Rückruf nicht betroffen.
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