(ots) - Das Antikorruptionsgesetz hat zu einer starken
Verunsicherung bei vielen niedergelassenen Fachärztinnen und
Fachärzten geführt, die seit langem mit Krankenhäusern kooperieren
und so zur gewünschten sektorenübergreifenden Versorgung beitragen.
Dies geht aus Online-Umfragen hervor, die der Berufsverband Deutscher
Chirurgen e.V. (BDC) und der Berufsverband für Orthopädie und
Unfallchirurgie e.V. (BVOU) durchgeführt haben. Den Antworten zufolge
werden vielfach bewährte Kooperationsverträge zwischen
Niedergelassenen und Kliniken dahingehend überprüft, ob sie mit den
Bestimmungen des Antikorruptionsgesetzes kompatibel sind. Doch statt
zu größerer Sicherheit führt dieses Vorgehen nicht selten zu mehr
Unsicherheit über die künftige korrekte Vertragsgestaltung und in
nahezu allen Fällen zu einer schlechteren Bezahlung der
Niedergelassenen.
BDC und BVOU hatten im November 2016 beziehungsweise im Februar
2017 ihre sektorenübergreifend tätigen Mitglieder angeschrieben und
um anonyme Auskunft gebeten. Vor allem Kooperationsärzte verwiesen
auf Probleme. Kooperationsärztinnen und -ärzte sind Niedergelassene,
die auf vertraglicher Basis in Nebentätigkeit regelmäßig Leistungen
am Krankenhaus erbringen, entweder auf Honorarbasis oder als
Teilzeit-Angestellte.
Beim BDC antworteten insgesamt rund 400 Kollegen, beim BVOU 300.
Positiv wird in den Antworten vermerkt, dass das gemeinsame
Arbeitsverhältnis mit den Kolleginnen und Kollegen in der Klinik im
Regelfall als sehr gut oder gut einschätzt wird. Die Umfragen zeigen
aber auch die Verunsicherung vieler der Antwortenden. Rund die Hälfte
von ihnen gab an, aufgrund des Antikorruptionsgesetzes seien Verträge
geprüft worden beziehungsweise würden derzeit geprüft. Von
denjenigen, deren Verträge mittlerweile angepasst wurden, ergänzten
rund 90 Prozent, ihr Honorar sei gesenkt worden - im Schnitt um 20
Prozent.
Dies ist aus Sicht von BDC und BVOU ein falsches Signal. Ihre
gemeinsame Kritik: Statt sektorenübergreifende Kooperationsformen zu
fördern, werden sie durch Rechtsunsicherheit infolge des
Antikorruptionsgesetzes sowie eine unattraktive Bezahlung geschwächt.
Dies betrifft vor allem Kooperationsärzte.
BDC und BVOU fordern vor diesem Hintergrund stabile und attraktive
Rahmenbedingungen für kooperativ tätige Ärztinnen und Ärzte. Diese
leisteten zur Ãœberwindung der Sektorengrenzen einen wichtigen
Beitrag. Bestehende Verträge mit Kliniken im Sinne der
Rechtssicherheit zu überprüfen und anzupassen, sei ein angesichts des
Antikorruptionsgesetzes sinnvolles Vorgehen. Es dürfe jedoch nicht
dazu missbraucht werden, Honorare willkürlich zu senken und
langjährig bewährte Arbeitskooperationen in Misskredit zu bringen.
"Wir brauchen klare Regeln, um uns nicht in Grauzonen zu begeben
und so das Arbeitsmodell der Kooperationsärzte zu gefährden",
betonten die Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Kooperationsärzte des
BDC (AG BeKo) sowie der Arbeitskreis für niedergelassene Operateure
des BVOU. Beide fordern seit längerem einen Honorarzuschlag für
Kooperationsärzte, die als Selbständige ein unternehmerisches Risiko
tragen und die laufenden Kosten für den eigenen Betrieb, verschiedene
Versicherungen und die eigene soziale Absicherung abzudecken haben.
Für eine besondere ärztliche Expertise sollten ebenso Zuschläge
möglich sein, da diese auch dem Krankenhaus in der Außendarstellung
zugutekäme.
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