(ots) - Am 25. April 2017 hat das Landgericht Düsseldorf
in Deutschland zugunsten von Nichia Corporation ("Nichia") drei
einstweilige Verfügungen gegen Everlight Electronics Co., Ltd.
("Everlight") wegen Verletzung von Nichias YAG Patent EP 936 682 (DE
697 02 929) durch Urteil aufrechterhalten. Die einstweiligen
Verfügungen betreffen die von Everlight hergestellten und in
Deutschland vertriebenen weißen LED-Produkte "334-15/X1C5-1QSA",
"334-15/T2C2-1TVB" und "XI3535-KT577J1-03201-000P".
Everlight hatte am 19. Januar 2017 gegen die zuvor im
Beschlusswege (d.h. ohne vorherige Anhörung von Everlight) erlassenen
drei einstweiligen Verfügungsentscheidungen des Landgerichts
Düsseldorf (Az. 4a O 104/16, 4a O 112/16, 4a O 113/16) Widerspruch
erhoben. Die Patentverletzung seitens Everlight und die einstweiligen
Verfügungen wurden jedoch durch das Gericht mit Urteil vom 25. April
2017 aufrechterhalten. Das Gericht hatte auch keine Zweifel am
Rechtsbestand von Nichias YAG Patent im Hinblick auf die von
Everlight vorgelegte Nichtigkeitsklage ihrer deutschen
Tochtergesellschaft Everlight Electronics Europe GmbH.
Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil die weitere
Vollstreckung der einstweiligen Verfügungen von einer
Sicherheitsleistung von je 250.000 EUR pro einstweiliger Verfügung
abhängig gemacht. Zwischenzeitlich wurden diese Sicherheitsleistungen
durch Nichia erbracht und alle drei einstweiligen Verfügungen
Everlight nochmals zugestellt.
Es handelt sich bei den drei einstweiligen Verfügungen um
vorläufige Rechtsschutzmaßnahmen, die von Everlight noch mit
Rechtsmitteln angegriffen werden können.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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