Achtung, Abschleppgefahr: Wenn der Parkplatz plötzlich zur Halteverbotszone wird / R+V-Infocenter: Während des Urlaubs regelmäßig nach Auto schauen lassen
(ots) - Nach zwei Wochen Sommerurlaub entspannt nach
Hause kommen, doch dann der große Schreck: Das auf der Straße
geparkte Auto ist weg. Die Stadtverwaltung hatte dort ein mobiles
Parkverbot eingerichtet - und das Fahrzeug kurzerhand abschleppen
lassen. Um solche unliebsamen Ãœberraschungen zu vermeiden, sollten
Urlauber regelmäßig nach ihrem Wagen schauen lassen, rät das
Infocenter der R+V Versicherung.
Ob Umzug, Straßenfest oder Bauarbeiten: Wo Parken heute noch
erlaubt ist, kann schon morgen ein Halteverbotsschild stehen.
"Öffentlicher Verkehrsraum ist nicht für Dauerparker gedacht.
Jederzeit können Städte und Kommunen zeitlich befristete Halteverbote
auf Straßen oder Parkplätzen einrichten, auch in dicht besiedelten
Innenstädten. Diese Sperrungen kündigen sie häufig mindestens drei
Tage vorher durch mobile Verkehrszeichen an", sagt Karl Walter,
Kfz-Experte beim R+V-Infocenter.
Abschleppen erlaubt
Wer die Schilder übersieht oder missachtet, hat das Nachsehen. Das
Auto kann abgeschleppt werden. Die Kosten für Abschleppen und
Aufbewahrung muss der Halter zahlen. Das gilt auch, wenn er im Urlaub
ist und das Schild nicht sehen konnte. Auf Nummer sicher gehen
Autobesitzer, wenn sie während ihrer Abwesenheit Freunde oder
Nachbarn bitten, regelmäßig nach ihrem Fahrzeug zu schauen und es im
Zweifelsfall wegzufahren.
www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
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Datum: 06.06.2017 - 14:15 Uhr
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