(ots) - FCA Germany AG (FCA) darf weiterhin mit
der Einhaltung der geltenden Euro-6-Abgasnorm für den Fiat 500X 2.0
werben. Damit war der Versuch der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dies
gerichtlich in Deutschland untersagen zu lassen, nicht erfolgreich.
Das Frankfurter Landgericht hatte in dem bei ihm anhängigen
Rechtsstreit zwischen der DUH und FCA (3-10 O 70/16) darauf
hingewiesen, dass es die von den zuständigen italienischen Behörden
erteilte Typengenehmigung für den Fiat 500X 2.0, die die Einhaltung
der geltenden Euro-6-Abgasnorm bestätigt, nicht in Frage stellt. Das
Gericht verwies darauf, dass die italienischen Behörden auch nach
weiterer Prüfung davon ausgehen, dass die Euro-6-Zulassung des Fiat
500X 2.0 zu Recht ergangen war und keine illegale Abschalteinrichtung
vorliegt.
Eineinhalb Wochen vor dem für den 8. Juni 2017 geplanten
Verhandlungstermin hat die DUH den Klageantrag, mit dem sie FCA die
Werbung für den Fiat 500X 2.0 mit Hinweisen auf die Einhaltung der
Euro-6-Norm untersagen lassen wollte, zurückgenommen.
Nachdem die DUH den wichtigsten Teil der Klage fallen gelassen
hat, hat FCA heute die verbliebenen Klageanträge der DUH anerkannt.
Dabei ging es neben einem geringfügigen Zahlungsantrag um
Formulierungen in Pressemitteilungen aus den Jahren 2014/2015, in
denen der Fiat 500X 2.0 im Zusammenhang mit der Einführung der
Euro-6-Abgasnorm mit Aussagen wie "niedrige Emissionen", "geringer
Schadstoffausstoß" und "umweltfreundlich" beschrieben wurde; diese
Pressemitteilungen werden ohnehin nicht mehr verwendet. Daher bestand
keine Notwendigkeit, den Rechtsstreit in diesem Punkt fortzuführen,
obgleich FCA davon überzeugt ist, dass die Klage der DUH auch
insoweit ohne Erfolg geblieben wäre.
FCA ist sehr zufrieden damit, dass das Gericht in diesem Fall die
Zuständigkeit der italienischen Behörden für die Typenzulassung
bestätigt hat. Das ist geltendes europäisches Recht.
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