(ots) - Nicht nur der islamistische Terror, auch die
Machtkämpfe islamischer Staaten um die Vorherrschaft am Golf bedrohen
die freie westliche Welt und ihre Werte. Die hierzulande bisher stark
politisch geprägte Diskussion über Terrorabwehr erhält eine weitere
Facette und sollte mit dem Katar-Boykott der arabischen Nachbarn eine
breite wirtschaftspolitische Debatte auslösen über die Engagements
der Golf-Staaten. Während die Auswirkungen der unter Führung von
Saudi-Arabien verhängten Wirtschaftssanktionen angesichts der Größe
Katars regional begrenzt bleiben dürften, müssen die Beteiligungen
des katarischen Staatsfonds und der Herrscherfamilie an Banken und
Industrieadressen neu bewertet werden. Dies wird nicht ohne Folgen
für Finanzwelt und Unternehmen bleiben.
Bis vor kurzem sind katarischen Investoren in Europa noch die
roten Teppiche ausgerollt worden. In Deutschland zählen sie bei
Deutscher Bank und Volkswagen zu den stabilen strategischen
Aktionären. Jenseits der Frage, ob der Boykott sogar eines der
reichsten Länder der Welt dazu zwingen könnte, sich aus finanziellen
Gründen von einigen seiner Investments wieder zu trennen, müssen sich
die Unternehmen ganz neue Gedanken über ihr Aktionariat machen. Sonst
laufen sie Gefahr, unversehens zwischen die Fronten politischer
Auseinandersetzungen zu geraten, wie einst Thyssenkrupp in Zeiten
ihres iranischen Großaktionärs.
Wie auch immer man den Vorwurf der Finanzierung islamistischen
Terrors bewerten mag, der ja schon länger nicht nur gegen Katar,
sondern auch gegen Saudi-Arabien erhoben wird: Unternehmen, an denen
Fonds von Staaten beteiligt sind, die unter dem Verdacht der
Terrorfinanzierung stehen, müssen sich dem Thema stellen. Es darf dem
Vorstand einer deutschen Aktiengesellschaft nicht egal sein, ob mit
den ausgeschütteten Dividenden indirekt auch Terror finanziert wird.
Zwar kann sich kein Unternehmen und kein Vorstand seine Aktionäre
einfach aussuchen oder sie gar in "gute" und "böse" Aktionäre
kategorisieren. Doch ein klares Zeichen, dass Terrorunterstützer
nicht zu den willkommenen Aktionären zählen und ihre Vertreter in
Organen der Gesellschaft wie dem Aufsichtsrat keinen Platz haben, ist
das Mindeste, was man von Managern erwarten darf, die sich bei
anderer Gelegenheit ihrer ethischen Grundsätze rühmen. Auch den
übrigen Stakeholdern sind Unterstützer des Terrorismus als
Mitgesellschafter nicht zumutbar, egal aus welchem Land sie kommen.
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