(ots) - Das Kraftfahrtbundesamt ("KBA") hat die
Volkswagen AG mit Bescheid vom 15.10.2015 dazu verpflichtet, die in
den betroffenen EA 189 Fahrzeugen enthaltene Umschaltlogik zu
entfernen. Volkswagen hat diese Verpflichtung ordnungsgemäß
umgesetzt. Die technischen Lösungen ("Software-Update") stellen
insbesondere sicher, dass mit der Umsetzung der Maßnahme hinsichtlich
Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung und Drehmoment
sowie Fahrzeugakustik keine Verschlechterungen verbunden sind und
alle typgenehmigungsrelevanten Fahrzeugwerte unverändert Bestand
haben. Die Einhaltung dieser Vorgaben wurde vom KBA für sämtliche von
ihm typgenehmigten Fahrzeuge intensiv überprüft und in den
Freigabebestätigungen ausdrücklich bestätigt.
Darüber hinaus ist die Behauptung, dass die Fahrzeuge mit
Umschaltlogik "zu viel Stickoxide" emittiert haben und dass dadurch
ein Schaden entstanden sei, nicht zutreffend. So haben nämlich
verschiedene Studien in umfangreichen und getrennten Tests ergeben,
dass Fahrzeuge der Volkswagen AG mit dem EA189 Motor und der alten
Software weder im NEFZ noch im realen Fahrbetrieb durchschnittlich
mehr NOx emittieren als Fahrzeuge der Wettbewerber, die keine
Umschaltlogik in ihren Dieselmotoren verwenden:
- ADAC (http://ots.de/YTItg)
- Emissions Analytics (https://rde.emissionsanalytics.com/)
- KBA (http://ots.de/ZyLS0)
- TNO (http://ots.de/hc5Sd)
- Commission indépendante, Ministère de l'Environnement, de l'Énergie
et de la Mer (http://ots.de/v5zUC)
- Department for Transport (http://ots.de/sLbv5)
Damit steht fest, dass es keinen Zusammenhang zwischen der
Verwendung der Umschaltlogik und erhöhten Emissionen im Normalbetrieb
gibt.
Pressekontakt:
Volkswagen Kommunikation
Nicolai Laude
Telefon: +49 5361 - 925097
Email: nicolai.laude(at)volkswagen.de
Original-Content von: Volkswagen, übermittelt durch news aktuell