(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt
grundsätzlich die Bemühungen des Gesetzgebers, mit dem
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die Anbieter von
Social-Media-Diensten stärker in die Verantwortung zu nehmen und zu
einem effizienteren Beschwerdemanagement zu verpflichten. "Dabei
könnten die im Jugendmedienschutz etablierten Einrichtungen der
freiwilligen Selbstkontrolle eine Art 'Blaupause' für ein
funktionierendes koreguliertes Beschwerdesystem sein, das Staat und
Medienanbieter gleichermaßen in die Verantwortung nimmt", betont
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Es muss
dafür Sorge getragen werden, dass insbesondere Kinder und Jugendliche
in sozialen Netzwerken weder Hassbotschaften noch Gewalt oder
Verleumdung ausgesetzt sind, ohne sich diesen entziehen zu können
oder Instrumente an die Hand zu bekommen, die ihnen einen
medienkompetenten Umgang damit ermöglichen. Es ist jedoch ebenso
wichtig, ihnen die Nutzung dieser Dienste zu ermöglichen, da diese
mittlerweile einen wichtigen Handlungsraum für gesellschaftliche
Teilhabe und einen grundlegenden Teil der Lebenswelt von Kindern und
Jugendlichen ausmachen", so Krüger weiter.
Kinder und Jugendliche in diesen medialen Räumen zu schützen und
in ihren spezifischen Bedarfen zu unterstützen, erfordert ein
Zusammenwirken von Staat, Eltern, Bildungsinstitutionen und
Medienanbietern gleichermaßen. Dabei ist nicht zuletzt die
Vermittlung von Medienkompetenzen zentral, um die Rolle von Kindern
und Jugendlichen als kompetente Akteure in der digitalen Welt zu
stärken.
"Ein effizienter Schutz von Kindern und Jugendlichen kann aus
Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes letztlich aber nur durch eine
konsequente und umfassende Reform des Jugendmedienschutzes in
Deutschland erreicht werden, die wirksame Aufsichtsmaßnahmen und
Kompetenzvermittlung miteinander vereint sowie eine verbindliche
Verantwortungsübernahme der Anbieter und Sensibilisierung der Nutzer
etabliert. Auch Anbieter von Social-Media-Diensten, die ihren Sitz im
Ausland haben, sollten in einem regelmäßigen, verbindlichen Austausch
mit den Aufsichtsinstitutionen stehen", so Krüger.
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