(ots) - Pfullendorf - Im Zusammenhang mit Vorgängen in
der Ausbildungskaserne in Pfullendorf (Baden-Württemberg) hat die
Staatsanwaltschaft zwar kein Verfahren wegen sexueller Delikte
eingeleitet. Tatsächlich wurde aber ein Major der Staufer-Kaserne von
seiner Dienstaufsicht mit einer Disziplinarbuße in Höhe von 450 Euro
belegt. Grund für das Bußgeld ist laut Bericht der Staatsanwaltschaft
Hechingen, der der "Heilbronner Stimme" vorliegt, "mangelhafte
Dienstaufsicht" durch das Dulden einer Tanzstange in der Kaserne. In
dem Bericht heißt es: Da der Major "die Existenz der Tanzstange
geduldet hatte, wurde gegen ihn eine Disziplinarbuße von 450,-- Euro
verhängt". Eine strafbare Unterlassung sei dem Offizier nicht
vorzuwerfen, weil durch die Duldung der Tanzstange keine
schwerwiegenden Folgen eingetreten seien. Wörtlich heißt es in dem
Bericht: "Eine Strafbarkeit wegen mangelnder Dienstaufsicht nach
Paragraph 41 WStG ist jedenfalls deshalb nicht gegeben, weil
schwerwiegende Folgen im Sinne von Paragraph 2 Nr. 3 WStG nicht
eingetreten sind." Laut dieser Regelung ist eine schwerwiegende
Folge, die eine Strafbarkeit nach dem Wehrstrafgesetz begründen
würde, "eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland, die Schlagkraft der Truppe, Leib oder Leben eines
Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert".
Eine Soldatin, die sich geweigert hatte, an der Stange zu tanzen,
hatte Mobbingvorwürfe erhoben und dem Major eine mangelhafte
Dienstaufsicht vorgeworfen.
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