PresseKat - Conterganopfer gewinnt gegen ehemaliges Vorstandsmitglied der Conterganstiftung

Conterganopfer gewinnt gegen ehemaliges Vorstandsmitglied der Conterganstiftung

ID: 1497702

(ots) - In dem Rechtsstreit zwischen dem
contergangeschädigten Kläger Andreas Meyer und dem Beklagten und
ehemaligen Vorstandsmitglied der Conterganstiftung, RA Karl Schucht,
hat das Landgericht Bonn am 10.5.2017 ein Urteil gefällt. Das Urteil
(Aktz. 13 O 136/16) ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren
berührt die Frage eines möglichen Zusammenwirkens zwischen Grünenthal
und der bundesdeutschen Conterganstiftung.

RA Karl Schucht wurde untersagt zu behaupten:

"Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der
Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen
geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit
Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die
medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle
der Conterganstiftung aufbewahrt."

Sollte RA Schucht diese Behauptung erneut aufstellen, muss er mit
einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR sowie ersatzweise mit bis zu 6
Monaten Ordnungshaft rechnen.

Ferner muss RA Schucht gegenüber den Abgeordneten des
Bundesfamilien-ausschusses der 17. Wahlperiode schriftlich richtig
stellen:

"Hiermit stelle ich richtig. Herrn Meyers Äußerungen waren nicht
unwahr. Die Grünenthal GmbH hatte in der Person ihres Leiters der
Rechtsabteilung und des Ressorts Marketing, Rechtsanwalt Herbert
Wartensleben, der von 1972 bis 2003 Vorsitzender der medizinischen
Kommission der Conterganstiftung war, Zugang zu den medizinischen
Akten der Conterganstiftung gehabt."

Im übrigen wurde Meyers Klage gegen Schucht abgewiesen.

Meyer hat Berufung gegen die klageabweisenden Teile des Urteils
eingelegt.

Meyer wurde und wird vertreten von Herrn Prof. Dr. Jan Hegemann
der Sozietät Raue Rechtsanwälte LLP in Berlin. Hegemann hält eine




Berufung gegen das Urteil für erfolgversprechend.

Meyer sagt: "Nunmehr muss das seit 1972 über die Conterganstiftung
die Aufsicht führende Bundesfamilienministerium der Öffentlichkeit
erklären, warum es 30 Jahre lang in der Conterganstiftung diesen
Grünenthalfilz zugelassen hat."

Das Urteil und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:

http://ots.de/NiJv3



Pressekontakt:
BCG - Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband(at)gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Telefon: +49 (0)172 / 2905974

Original-Content von: BCG - Bund Contergangesch?digter und Gr?nenthalopfer e.V., übermittelt durch news aktuell


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  FreieÄrzteschaft kritisiert Apotheker: Die Karieslüge - Sagen Zahnärzte ihren Patienten immer die Wahrheit?
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.06.2017 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1497702
Anzahl Zeichen: 2927

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Conterganopfer gewinnt gegen ehemaliges Vorstandsmitglied der Conterganstiftung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BCG - Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Eklat in Conterganstiftung - Kampf um Mitwirkungsrechte! ...

Die von den Conterganopfern gewählten Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung, Andreas Meyer (56) und Christian Stürmer (56) - beide gleichfalls contergangeschädigt - haben alle Conterganopfer dazu aufgerufen, sich am 16.10.2017 ...

Alle Meldungen von BCG - Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V.