Wer ist fĂŒr die Installierung und Instandhaltung eines Rauchmelders zustĂ€ndig â Mieter oder Vermieter?
(firmenpresse) - Magdeburg, 08.06.2017. In dieser Woche beleuchtet Immobilienexperte Thomas Filor das Thema âRauchmelder in einer Mietwohnungâ und klĂ€rt darĂŒber auf, in welcher Hinsicht der Vermieter beziehungsweise der Mieter des Objekts dafĂŒr Verantwortung trĂ€gt. âZuallererst gilt: Um den Einbau des Rauchmelders hat sich der Vermieter zu kĂŒmmern. Kauft er allerdings die GerĂ€te, ist es völlig legitim, wenn er die Kosten prozentual auf die Betriebskosten umlegt, die der Mieter zu zahlen hatâ, erklĂ€rt Thomas Filor. Dabei macht der Immobilienexperte aus Magdeburg auch explizit klar, dass Rauchmelder mittlerweile in allen BundeslĂ€ndern Pflicht fĂŒr Neubauten sind. Dies bestĂ€tigt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. âFĂŒr Bestandsimmobilien gilt das, Sachsen ausgenommen, auĂerdem. In den BundeslĂ€ndern Bayern, ThĂŒringen, Berlin und Brandenburg herrscht derzeit eine Ăbergangsphase, um nach und nach alle Immobilien auszustattenâ, so Thomas Filor weiter. âEingebaut werden Warnmelder idealerweise in Schlaf- und Kinderzimmern oder auch in langen Flurenâ.
Wenn es unterdessen um die Wartungs- und Instandhaltungskosten geht, streiten sich beide Parteien oft. âOft wissen sowohl Vermieter als auch Mieter nicht, wie man mit dieser Thematik zu verfahren hatâ, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. âAn der Tatsache, dass der Vermieter fĂŒr die Installation der Rauchwarnmelder zustĂ€ndig ist, Ă€ndert sich nichts. Kauft er die GerĂ€te, kann er bis zu elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufrechnen. Es verhĂ€lt sich aber anders, wenn sich der Vermieter fĂŒr gemietete oder geleaste GerĂ€te entscheidet. Dies darf nicht auf die Betriebskosten umgelegt werdenâ, erklĂ€rt Immobilienexperte Thomas Filor. AbschlieĂend sagt der Immobilienexperte aus Magdeburg: âFĂŒr die Wartungskosten muss eine separate Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter getroffen werden. Diese Kosten können nĂ€mlich auch nicht ohne weiteres auf die Betriebskosten umgelegt werdenâ.
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tĂ€tig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden mĂŒssen.
Thomas Filor
LennĂ©straĂe 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
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