(ots) - Pressemitteilung des Rundfunkrats von Radio Bremen:
Die Mitglieder des Rundfunkrats von Radio Bremen haben in ihrer
Sitzung am 8.6.2017 nachfolgenden Beschluss verabschiedet:
Der Rundfunkrat zur Klage von vier Verlagshäusern gegen Radio
Bremen
Die demokratische Meinungs- und Willensbildung in Deutschland
gründet auf Pluralität. Diese wird durch eine vielfältige
wirtschaftlich und publizistisch erfolgreiche Presse sowie durch
einen dualen Rundfunk garantiert.
Für alle klassischen Medien stellen das Internet und seine
digitalen Plattformen eine große Herausforderung dar. Oberster
Maßstab bei der Bewältigung dieser Herausforderung kann nur die
verlässliche und vielfältige Versorgung der Bevölkerung sein:
Informationen, Bildungs-, Kultur- und Unterhaltungsangebote für alle
und in allen Regionen des Landes.
In einem demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess, der
sich auf Vielfalt und Qualität gründet, kann es keinen
Exklusivitätsanspruch einer einzelnen Mediengattung auf die Nutzung
des Internets geben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss durch
die Modernisierung seines Telemedienauftrags in die Lage versetzt
werden, seinen Auftrag für die gesamte Gesellschaft auch in einer
zukünftigen Medienwelt zu erfüllen.
In seiner besonderen Verantwortung für Demokratie und Rechtsstaat
hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst kein Interesse daran,
seine Zukunftsentwicklung im Gegeneinander der klassischen
Mediengattungen voranzutreiben. Dies gilt in besonderem Maße für
Radio Bremen als Landesrundfunkanstalt in einem Zwei-Städte-Staat und
seiner Region. Es liegt im Interesse der demokratischen
Öffentlichkeit und aller Anbieter von Qualitätsmedien, eine
gleichberechtigte Nutzung des Internets zu ermöglichen,
Kooperationsmöglichkeiten auszuloten und bei Konflikten zu
partnerschaftlichen Lösungen zu kommen.
Der Rundfunkrat bestärkt deshalb Intendant und Direktorium in
ihrer Haltung, das Gesprächsangebot an die nordwestdeutschen
Zeitungsverlage aufrecht zu erhalten. Der Rundfunkrat sieht
vielfältige Möglichkeiten der Kooperation im Internet, welche die
Vielfalt und den publizistischen Wettbewerb nicht beeinträchtigen,
sondern viel mehr die Attraktivität der Angebote aller
Qualitätsmedien erhöhen können.
Der Rundfunkrat ist davon überzeugt, dass das Telemedienangebot
von Radio Bremen der gegenwärtigen Rechtslage entspricht. Er
unterstützt daher die Leitung des Senders darin, die von den
Zeitungsverlegern erhobenen Vorwürfe gegen das Telemedienangebot
"radiobremen.de" auszuräumen. Nötigenfalls sind die Instanzen des
Rechtswegs auszuschöpfen.
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