(ots) - Im ersten Quartal 2017 meldeten die deutschen
Amtsgerichte 5 177 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 4,3 % weniger als im ersten
Quartal 2016. Damit setzte sich der Trend abnehmender
Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2017 fort. Zuletzt hatte es
im ersten Quartal 2010 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen
gegeben (+ 6,7 % gegenüber dem ersten Quartal 2009). Seitdem war die
Zahl der Unternehmensinsolvenzen stets niedriger als in den
entsprechenden Vorjahresquartalen.
Im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen) gab es im ersten Quartal 2017 mit 940
Fällen die meisten Unternehmensinsolvenzen. 855 Insolvenzanträge
stellten Unternehmen des Baugewerbes. Im Gastgewerbe wurden 551 und
im Wirtschaftsbereich Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 547
Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte
im ersten Quartal 2017 auf rund 5,1 Milliarden Euro. Im ersten
Quartal 2016 hatten sie bei knapp 4,7 Milliarden Euro gelegen. Dieser
Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass die Gerichte
im ersten Quartal 2017 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich
bedeutenden Unternehmen registrierten als im ersten Quartal 2016.
Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 24 359 übrige
Schuldner im ersten Quartal 2017 Insolvenz an (- 2,9 % gegenüber dem
Vorjahresquartal). Darunter waren 18 135 Insolvenzanträge von
Verbrauchern und 5 252 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig
Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein
Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabellen sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
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