(ots) - Der Internationale Führerschein ist ein
Zusatzdokument zum nationalen Führerschein. Er macht es Polizisten im
Ausland einfacher, die Fahrerlaubnis zu kontrollieren. Um
Diskussionen mit Behörden und Bürokratie-Schleifen zu vermeiden, wird
er in einigen Ländern dringend empfohlen.
Der Internationale Führerschein kann bei der Fahrerlaubnisbehörde
des Wohnorts für etwa 16 Euro beantragt werden und gilt meist für
drei Jahre. Den alten grauen oder rosafarbenen neuen Führerschein
kann man bis zur Ausstellung des neuen Scheckkartenführerscheins
behalten. Den Internationalen Führerschein gibt es nur, wenn der alte
in einen neuen EU-Scheckkarten-Führerschein umgetauscht wurde.
Wer einen deutschen Führerschein hat, benötigt keinen
Internationalen Führerschein in den EU-Staaten sowie in Norwegen,
Liechtenstein, Island und der Schweiz. Auch für die Türkei ist kein
Internationaler Führerschein erforderlich. Für Reisen in Albanien,
Moldawien, Russland und der Ukraine, die in Teilen Kriegs- und
Krisengebiet ist, wird die Mitnahme unbedingt empfohlen.
Bei Reisen außerhalb Europas sollte der Internationalen
Führerscheins grundsätzlich dabei sein, um eventuelle
Verständigungsprobleme mit dem Autovermieter und der Polizei zu
vermeiden. In Argentinien, Brasilien, Chile, Namibia, Südafrika oder
Singapur ist seine Mitnahme sogar erforderlich.
Bei Reisen in die USA wird die Mitnahme dringend empfohlen, auch
wenn etwa bei Autovermietern in der Praxis oft auf dessen Vorlage
verzichten. Weil es keine internationalen und bilateralen Abkommen
zur Anerkennung deutscher Führerscheine in den USA gibt und in vielen
US-Bundesstaaten die Rechtslage nicht eindeutig ist, mussten Urlauber
in Einzelfällen schon hohe Bußgelder wegen des Nichtmitführens
zahlen.
Für die Dauer eines Fahrverbots in Deutschland müssen übrigens
alle Führerscheine, die von einer deutschen Behörde ausgestellt
wurden, in amtliche Verwahrung gegeben werden - auch der
internationale. Wer trotz eines Fahrverbots in Deutschland im Ausland
ein Fahrzeug fährt, muss mit teils empfindlichen Geldbußen oder
-strafen rechnen.
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