(ots) -
Die bisherige Praxis des ZOLL wurde durch den Europäischen
Gerichtshof (EuGH) nun in einem Urteil bestätigt: Die Pflicht,
Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr beim ZOLL anzumelden, gilt
auch für Personen mit Herkunft aus einem Nicht-EU-Staat, die in einem
Flughafen der Europäischen Union nur umsteigen und in einen
Nicht-EU-Staat weiterreisen.
Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 4. Mai 2017 mit der Frage
befasst, ob die vorgesehene Anmeldepflicht auch dann besteht, wenn
sich ein Reisender auf dem Weg von einem Nicht-EU-Staat in einen
anderen Nicht-EU-Staat in der internationalen Transitzone in einem
Flughafen der Union lediglich auf der Durchreise befindet. Jede
Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr
aus einem Nicht-EU-Staat in die EU einreist oder aus der EU in einen
Nicht-EU-Staat ausreist, muss diesen Betrag beim ZOLL anmelden. Der
EuGH hat nun in seiner Entscheidung klargestellt, dass die Flughäfen
der Mitgliedstaaten zum Hoheitsgebiet der EU gehören und es sich -
auch beim Transit - um eine Ein- und Ausreise handelt.
Uwe Schröder, Präsident der Generalzolldirektion, sieht die
bisherige Rechtsanwendung seiner Behörde bestätigt: "Das vorliegende
Urteil schafft Rechtssicherheit und erleichtert die tägliche Arbeit
der Zöllnerinnen und Zöllner an den Flughäfen in Deutschland", so
Schröder.
Die Anmeldepflicht von Bargeld soll verhindern, dass Gelder aus
kriminellen Handlungen zum Zwecke der Geldwäsche und der
Terrorismusfinanzierung über Landesgrenzen geschafft werden. Dieses
Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Bewegungen von Barmitteln in
allen relevanten Bereichen überwacht werden können.
Für die Anmeldepflicht von Barmitteln bedeutet dies: Reisende
müssen auch in der internationalen Transitzone eines Flughafens der
Europäischen Union, in der sie sich lediglich für die Durchreise
aufhalten, mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr
beim ZOLL anmelden. In diesem Fall ist für Ein- und Ausreise nur eine
gemeinsame Anmeldung erforderlich.
Weitergehende Informationen zur Anmeldepflicht von Barmitteln
finden Sie unter zoll.de > Fachthemen > Außenwirtschaft und
Bargeldverkehr
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