(ots) - DGB: Vermögende nicht anders behandeln als
Hartz-IV-Empfänger
Vorstand Körzell drängt auf Erfassung und Besteuerung von Vermögen
Osnabrück. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat seine
Forderung nach Wiedereinführung der Vermögensteuer mit einem Hinweis
auf die Hartz-IV-Gesetzgebung untermauert. DGB-Vorstand Stefan
Körzell sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag): "Bei den
Hartz-IV-Gesetzen sind Erfassung und Eingriff in die Ersparnisse und
damit in das mickrige 'Vermögen' der Hartz-IV-Empfänger inzwischen
Praxis. Auch Vermögende müssen entsprechend unter die Lupe genommen
werden."
Körzell wandte sich damit gegen Bedenken, Vermögen seien schwierig
erfassen. Er betonte: "Solche Einwände dienen doch nur dazu, die
Vermögensteuer zu verhindern."
Große Vermögen, so der Gewerkschafter weiter, würden nicht unter
der Matratze gebunkert. "Sie befinden sich im Bankensystem und können
weltweit erfasst werden, wenn man es wirklich will. Und wer sein
Vermögen vor dem Fiskus verbirgt, gehört strafrechtlich verfolgt." Im
Übrigen sei die Vermögenssteuer ja 1997 nicht verboten worden vom
Bundesverfassungsgericht, "sondern sie wurde ausgesetzt wegen der
unterschiedlichen Bewertung von Immobilien".
Der Vermögensteuersatz soll laut dem DGB-Steuerkonzept bei einem
Prozent beginnen und dann gestaffelt bis zwei Prozent steigen. "Da
sind wir dann aber schon bei ganz großen Vermögen von mehr als einer
Milliarde Euro", sagte Körzell. Unverheiratete sollen einen
Freibetrag von einer Million Euro erhalten. Bei Verheirateten sollen
zwei Millionen Euro von der Steuer befreit sein.
Körzell bekräftigte: "Wir wollen 95 Prozent der Steuerzahler um 15
Milliarden Euro entlasten. Gleichzeitig werden fünf Prozent belastet,
die Höchstverdiener in unserem Land." Er betonte, der Staat brauche
viel Geld für gute Bildung, die Verbesserung der Infrastruktur, für
Personal unter anderem bei der Polizei, aber auch für den Ausbau
schneller Internet-Verbindungen.
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