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Führende Maklergesellschaften fordern: Mindestanforderungen an den Maklerberuf endlich gesetzlich festlegen (FOTO)

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(ots) -
Für die führenden Maklergesellschaften von Banken, Sparkassen und
Bausparkassen hat Roland Hustert, Geschäftsführer der LBS Immobilien
GmbH NordWest (Münster), an den Gesetzgeber appelliert, noch in
dieser Legislaturperiode einen Sachkundenachweis für Immobilienmakler
einzuführen. Hustert vertrat die Forderung auch im Namen der LBS
Immobilien GmbH (Frankfurt), PlanetHome Group (München), Postbank
Immobilien GmbH (Hameln), Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH
(München) sowie der Wüstenrot Immobilien GmbH (Ludwigsburg).

"Vor vier Jahren hatten CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag
vereinbart, einen Sachkundenachweis als Erlaubnisvoraussetzung für
Immobilienmakler einzuführen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Wir
fordern daher, dass das entsprechende Gesetz mit diesem Passus noch
bis zum Ende der Legislaturperiode verabschiedet wird.

Denn der Erwerb oder Verkauf einer Immobilie ist eine der größten
Vermögenstransaktionen im Leben der meisten Menschen. Daher ist es
nicht akzeptabel, dass Häuser, Wohnungen und Grundstücke immer noch
auch von Personen vermittelt werden dürfen, die dafür weder über eine
fachliche Eignung noch über eine entsprechende Ausbildung verfügen.
Denn Makler darf sich hierzulande jeder nennen, der in jüngster Zeit
nicht straffällig oder insolvent geworden ist. Und das in einem Land,
das viele Lebensbereiche über ein notwendiges Maß hinaus reguliert,
um seine Menschen zu schützen.

Die lebhafte Nachfrage und ein immer enger werdendes Angebot an
marktfähigen Immobilien stellen besonders hohe Anforderungen an
Kompetenz und Service sowie Qualität und Seriosität der
Immobilienvermittlung. Dadurch werden die Probleme durch das Fehlen
von Mindestanforderungen an den Maklerberuf jetzt noch deutlicher.
Denn immer häufiger müssen Kaufinteressenten und Verkäufer erleben,




dass es auch Makler gibt, die ihnen aufgrund mangelnder Kenntnisse
wirtschaftlichen Schaden zufügen oder sogar die Marktsituation für
zweifelhafte Geschäftspraktiken nutzen.

Die Anforderungen, die wir an unsere in der Immobilienvermittlung
tätigen Mitarbeiter/innen stellen, gehen schon lange über den reinen
Sachkundenachweis hinaus. Immobilienberater/in kann bei uns nur
werden, wer über eine entsprechende Qualifikation verfügt und eine
berufsbegleitende Fortbildung zum "Immobilienvermittler IHK"
absolviert. Diese ist nach der EU-Norm (DIN EN 15733), die die
Maklerdienstleistungen europaweit regelt, anerkannt. Darüber hinaus
wird die Qualität von Beratung und Service bei uns fortlaufend
optimiert.

Um die Voraussetzung für eine kompetente und seriöse Beratung
sowie einen fairen Interessenausgleich zwischen Verkäufern und
Käufern durch alle als Immobilienmakler Tätigen zu gewährleisten, ist
es endlich an der Zeit, die Mindestanforderungen an den Maklerberuf
gesetzlich festzulegen."



Pressekontakt:
Dr. Christian Schröder
Tel.: 0251/412 5125 - 0171/76 110 93
christian.schroeder(at)lbswest.de

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Datum: 14.06.2017 - 12:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Politik & Gesellschaft



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