PresseKat - Neue Pfändungsgrenze ab 01.07.2017

Neue Pfändungsgrenze ab 01.07.2017

ID: 1500426

Zum 1. 06. 2017 werden die Freigrenzen wieder steigen.

(firmenpresse) - Diesmal sogar nicht unerheblich. Die letzte Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen war zum 1. Juli 2015.

Damit steigt der Grundbetrag auf 1.133,80 € (bisher: 1.073,88 €). Dieser Grundbetrag erhöht sich bei gesetzlichen Unterhaltspflichten für die erste um monatlich 426,71 € (bisher: 404,16 €) und für die zweite um jeweils weitere 237,73 €.

Entnehmen Sie aus der Pfändungstabelle zu § 850 c ZPO wie viel beim Nettoeinkommen einer Person genau pfändbar ist.

Auch beim P-Konto gibt es positive Veränderungen. Auch hier steigen die Freibeträge (grundsätzlich automatisch). Der Grundfreibetrag liegt ab 01.07.2017 (ohne Unterhaltspflichten) bei 1.133,80 Euro. Bei 1 Unterhaltspflicht liegt der Freibetrag (gem. §850k ZPO) dann bei 1.560,51 Euro.

Also es wird wieder ein Stückchen mehr Lebensqualität gesichert.

Ihre Schuldnerberatung Vitovec



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Im Rahmen dieser Tätigkeit hat man sich zum Ziel gesetzt, das Übel der Überschuldung von der Wurzel des Entstehens bis über die Restschuldbefreiung hinaus zu bearbeiten. Hauptaugenmerk ist, die finanzielle Stabilisierung der Ratsuchenden langfristig sicherzustellen. Hier werden Finanzpläne erstellt und Tipps zum Umgang mit Geld gegeben. Aber auch bei Überschuldung wird geholfen. Die Aufgabe, durch gezielte Informationen und vorbereitende Maßnahmen eine geordnete Perspektive zu bieten, damit man sich aus den Schulden heraus wieder neu entwickeln und orientieren kann



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Bereitgestellt von Benutzer: vitos
Datum: 16.06.2017 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1500426
Anzahl Zeichen: 972

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Berhard Vitovec
Stadt:

Krefeld


Telefon: 021513261408

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.06.2017

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