(ots) - Leitungswasser ist das in Deutschland am besten
kontrollierte Lebensmittel. Obwohl hierzulande die
Trinkwasserverordnung die Qualität zum bedenkenlosen Verzehr
sicherstellt, kann das Leitungswasser schädliche Bakterien enthalten.
Der Grund dafür ist nicht die Trinkwasserqualität an sich, diese wird
nachweislich als gut bis sehr gut bewertet. Ab dem hauseigenen
Wasserzähler ist nicht mehr das Wasserwerk, sondern der
Gebäudeinhaber oder Betreiber für die Instandhaltung der
Trinkwasserinstallation und die Qualität des Trinkwassers
verantwortlich. Die technischen Voraussetzungen und die Nutzung der
Leitungen können die Wasserqualität negativ beeinflussen.
Wasser einige Minuten laufen lassen
"In den Wasserleitungen können sich Mikroorganismen wie
Legionellen oder E. coli vermehren, die zu Krankheiten im Magen- und
Darmbereich oder der Lunge führen können", weiß Dr. Julia Wassermann,
Laborleiterin für Mikrobiologie und Hygiene bei TÜV Rheinland.
Gefördert wird dieses Wachstum, wenn das Wasser lange Zeit in den
Leitungen steht. "Wasser, das zum Beispiel in Urlaubszeiten länger
als 72 Stunden in der Leitung steht, sollten wir nicht mehr als
Trinkwasser verwenden. Vor der Nutzung sollte das Wasser längere Zeit
aus der Leitung fließen", rät die Expertin. Generell sollte Wasser
zur Verbesserung der Hygiene regelmäßig aus allen Hähnen abfließen
und nach vier Stunden Standzeit zehn Sekunden fließen, bevor es zur
Nahrungsmittelzubereitung verwendet wird. Die Expertin empfiehlt,
darauf auch in Hotels zu achten.
Hygiene und regelmäßige Kontrolle
Kalk im Wasser ist zwar nicht schädlich, aber eine Nahrungsquelle
für Bakterien. Daher sollten Wasserhahndüsen und Duschköpfe
regelmäßig erneuert werden. Verbrauchern rät Frau Dr. Wassermann, nur
zertifizierte Produkte mit Trinkwassereignung aus hochwertigen
Materialien wie z. B. Edelstahl zu verwenden. "Um Bakterienwachstum
zu vermeiden, sollte kaltes Wasser mit einer Wassertemperatur von
unter 25 Grad Celsius und warmes Wasser mit einer Temperatur von 60
Grad aus der Leitung fließen", sagt die Expertin. Beim Vorliegen
einer zentralen Warmwasserversorgung müssen gemäß
Trinkwasserverordnung nahezu alle öffentlichen Immobilien einmal pro
Jahr und gewerblich genutzte Mietobjekte alle drei Jahre durch
akkreditierte und nach Trinkwasserverordnung gelistete
Trinkwasserprüfstellen wie TÜV Rheinland geprüft werden.
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