PresseKat - Winkelmeier-Becker/Wanderwitz: Koalition stärkt bürgerschaftliche Initiativen

Winkelmeier-Becker/Wanderwitz: Koalition stärkt bürgerschaftliche Initiativen

ID: 1500566

(ots) - Genossenschaften werden entlastet, Vereine erhalten
Rechtssicherheit

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungen zum
Gesetzentwurf zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus
bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei
Genossenschaften (BT-Drs. 18/11506) verständigt. Der Gesetzentwurf
soll in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Dazu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der
zuständige Berichterstatter Marco Wanderwitz:

"Mit unserem Reformvorhaben wird das Genossenschaftsrecht gezielt
entschlackt und modernisiert. Sehr kleine Genossenschaften müssen
sich in Zukunft nicht mehr in jedem Jahr umfassend prüfen lassen. Wir
führen eine vereinfachte Prüfung neu ein. Damit werden Aufwand und
Bürokratie für ehrenamtliche Initiativen verringert und die
Mitglieder in ihrem Engagement bestärkt. Zudem erhöhen wir die
Schwellenwerte für Genossenschaften, die sich einer
Jahresabschlussprüfung unterziehen müssen. Künftig können sich alle
Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von unter 1,5 Millionen Euro
und einem Umsatzerlös von unter 3 Millionen Euro von der
Jahresabschlussprüfung befreien lassen. Sie können damit
Prüfungskosten in erheblichem Umfang einsparen.

Wir haben damit maßvolle Änderungen im Genossenschaftsrecht
beschlossen, die vielen bürgerschaftlichen Initiativen zugutekommen
werden. Zugleich stellen wir aber auch sicher, dass die Rechtsform
der eingetragenen Genossenschaft aufgrund ihrer Insolvenzfestigkeit
auch weiterhin hohes Vertrauen bei Mitgliedern, Kunden und Gläubigern
genießen wird.

Wir unterstützen auch all diejenigen bürgerschaftlichen
Initiativen, die sich als Verein organisiert haben oder sich in
Zukunft als Verein betätigen wollen. Nur beispielhaft seien Dorfläden




oder Elterninitiativ-Kindertagesstätten genannt. Für derartige
Projekte hat der Bundesgerichtshof jüngst mit erfreulicher
Deutlichkeit festgestellt, dass sie als sogenannter Idealverein
eingetragen werden können. Es gibt damit keine Grundlage mehr für
Zwangslöschungen, von denen etwa Kita-Vereine in Berlin zuletzt
bedroht waren.

Dank dieses BGH-Beschlusses kann die von der Bundesregierung
angedachte Öffnung des wirtschaftlichen Vereins entfallen, bei dem
die Rechtsfähigkeit nur aufgrund einer behördlichen Konzession
erlangt werden kann. Dies hat den großen Vorteil, dass sich
grundsätzlich alle gemeinnützigen Initiativen als Idealverein
organisieren und im Vereinsregister eingetragen werden können. Dies
gilt auch, wenn sie sich wirtschaftlich betätigen, wie es etwa bei
Dorfläden zwangsläufig der Fall ist. Damit gibt es für diese
Initiativen künftig eine einheitliche Rechtsform mit klarem
Zugangsweg und Registerpublizität. Das gibt vielen ehrenamtlich
Tätigen endlich die nötige Sicherheit und befreit sie von
überflüssigen Unklarheiten und Sorgen um die richtige Rechtsform für
ihre Unternehmung. Ein Festhalten an der im Gesetzesentwurf
vorgesehenen Regelung hätte das vom BGH gesendete klare Signal im
Interesse der Vereine verwässert und die gerade geschaffenen
Perspektiven wieder in Frage gestellt. Das hat nun letztlich auch das
Justizministerium eingesehen, das bis zuletzt an einer Sonderregelung
für nicht gemeinnützige Vereine wie Dorfläden etc. festhalten wollte.

Wir verabschieden damit ein gutes Gesetz zur Unterstützung der
unzähligen aktiven Ehrenamtlichen in Deutschland. Ohne ihr Engagement
wären viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens gar nicht
denkbar."



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Datum: 16.06.2017 - 13:53 Uhr
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