(ots) - Haushaltsausschuss wird Auszahlung der Tranche
genau prüfen
Die Eurogruppe hat am gestrigen Donnerstag entschieden,
Griechenland eine weitere Tranche im Rahmen des ESM-Hilfsprogramms
auszuzahlen. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Ralph Brinkhaus und der
haushaltspolitische Sprecher Eckhardt Rehberg:
Ralph Brinkhaus: "Es ist erfreulich, dass Griechenland seine
Reformzusagen eingehalten hat und damit die zweite
Programmüberprüfung beendet werden konnte. Somit können wir das
dritte Hilfsprogramm planmäßig fortsetzen und über die Freigabe einer
dritte Tranche entscheiden. Eine Hängepartie wie 2015 ist damit
vermieden. Wichtig ist und bleibt für uns, dass der IWF an Bord ist.
Den Zusagen müssen nun Taten folgen. Wesentliche Programmänderungen
liegen nicht vor. Gegenwärtig besteht auch kein Anlass über weitere
Schuldenerleichterungen zu diskutieren. Solche Maßnahmen würden
nichts an der aktuellen Situation Griechenlands ändern. Wichtig ist
vielmehr, dass - unterstützt durch geeignete Reformen - die
Wirtschaft in Griechenland in Schwung kommt."
Eckhardt Rehberg: "Die Eurogruppe hat einen vernünftigen
Kompromiss gefunden. Es ist überfällig, dass der IWF sein bisher
schon praktiziertes Engagement beim Hilfsprogramm nun auch formal
beschließen will. Für uns steht im Vordergrund, dass der IWF mit der
Autorität der Institution am Programm beteiligt ist.
Der Haushaltsausschuss muss die Auszahlung von Tranchen aus den
ESM-Hilfsprogrammen in jedem Einzelfall freigeben. So sieht es das
Gesetz vor. Er wird sich deshalb in der kommenden Sitzungswoche mit
dem Thema befassen. Der Haushaltsausschuss müsste laut
ESM-Finanzierungsgesetz im Übrigen auch möglichen "wesentliche
Änderungen" des Hilfsprogramms zustimmen. Dies ist hier aber nicht
der Fall.
Alle Beteiligten wollen, dass Griechenland endlich wieder auf
eigenen Beinen stehen kann. Der Fokus muss auf Wachstum und
Beschäftigung liegen, nicht auf Schuldenerleichterungen. Es ist ein
Verhandlungserfolg von Wolfgang Schäuble, dass es beim 2015
beschlossenen Fahrplan bleibt, über weitere Schuldenmaßnahmen konkret
erst nach Abschluss des Programms zu entscheiden."
Hintergrund:
Im ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG) ist geregelt, dass der
Haushaltsausschuss "wesentlichen Änderungen" des Programms zustimmen
muss:
Paragraf 5 Abs. 2 Nr. 1 ESMFinG:
(2) Der vorherigen Zustimmung des Haushaltsausschusses bedürfen:
1. Entscheidungen über die Bereitstellung zusätzlicher Instrumente
ohne Änderung des Gesamtfinanzierungsvolumens einer bestehenden
Finanzhilfefazilität oder wesentliche Änderungen der Bedingungen der
Finanzhilfefazilität.
Vor Auszahlung einer Tranche muss der Haushaltsausschuss beteiligt
werden:
Paragraf 5 Abs. 3 ESMFinG:
(3) In den nicht von Absatz 2 erfassten Fällen, die die
Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages berühren, hat die
Bundesregierung den Haushaltsausschuss zu beteiligen und seine
Stellungnahmen zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei
Beschlüssen über die Auszahlung einzelner Tranchen der gewährten
Stabilitätshilfe.
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