(ots) - Die gesetzlich vorgeschriebenen abschreckenden
Bilder auf Zigarettenpackungen müssen auch an Automaten sichtbar
sein. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen
Dienstes des Bundestags, das der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Montagausgabe) vorliegt. "Die Zigarettenindustrie
hat die gesetzliche Pflicht, ihre Automaten auch mit Warnbildern zu
versehen", sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der
Grünen-Fraktion, Nicole Maisch. "Geschieht das nicht, müssen Behörden
solche Automaten stilllegen." Dabei dürfe sich der Staat nicht von
Schadensersatzforderungen der Tabaklobby einschüchtern lassen. Die
Schockbilder gehen auf eine EU-Richtlinie zurück. Die Richtlinie hat
laut Wissenschaftlichem Gutachten das Ziel, durch "wirksame
Warnhinweise" Verbraucherentscheidungen zu beeinflussen. "Die Wirkung
dieses Ziels würde verringert, wenn die Sichtbarkeit für den
Verbraucher erst nach seiner Kaufentscheidung bei einer Aushändigung
der Ware gegeben wäre", heißt es in dem Gutachten. Bei
Zigarettenautomaten ist dies in der Regel der Fall.
KONTEXT
Die Schockbilder gelten als wirksam. In 105 Ländern weltweit sind
Zigarettenpackungen mit bildlichen Warnhinweisen versehen. Der
Wissenschaftliche Dienst des Bundestags lieferte eine
Gesamtauswertung zahlreicher internationaler Studien mit.
Länderübergreifend gehe daraus hervor, "dass bildliche Warnhinweise
aufgrund der einprägsamen, emotionalen Wirkung effizienter sind als
textliche Warnhinweise". Man erreiche damit insbesondere auch Raucher
mit einem niedrigen sozioökonomischen Status. Die Ergebnisse zeigten
zudem, dass speziell bildliche Warnungen besonders bei Jugendlichen
wirksam seien.
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