(ots) -
Genuss pur: An schönen Sommertagen eine Spritztour im offenen
Cabriolet. Doch irgendwann endet die Fahrt, und das Auto muss geparkt
werden. Damit der Zweisitzer nicht zur leichten Beute für Diebe wird,
rät die HUK-COBURG den 2,1 Millionen Cabriofahrern, die laut
Kraftfahrt-Bundesamt auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, darauf
zu achten, wo man parkt.
Letztlich entscheidet der Abstellplatz darüber, ob das Verdeck
offen bleiben kann oder geschlossen werden sollte. Autobesitzer mit
einer abschließbaren Einzelgarage können das Thema Verdeck getrost
vergessen, wenn sie ihren Pkw dort parken. Mehr Vorsicht ist bei
Tiefgaragen geboten, die für viele Personen frei zugänglich sind.
Hier gelten dieselben Regeln wie auf der Straße: Wer sein Cabrio
schnell einmal abstellt, um beim Bäcker ein paar Brötchen zu kaufen,
kann das Verdeck offen lassen, wer allerdings für ein paar Stunden
oder noch länger parkt, sollte das Dach schließen. Gleiches gilt bei
einer Urlaubsfahrt in Länder, in denen besonders häufig Autos
gestohlen werden wie zum Beispiel in Polen, Tschechien oder auch
Italien.
Fazit: Cabriofahrer, die ihr Verdeck schließen, können in punkto
Versicherungsschutz nie etwas falsch machen. Wer es offen lässt und
Langfingern dadurch leichtfertig den Diebstahl ermöglicht, muss mit
Konsequenzen rechnen. Es kann sein, dass die Teilkasko-Versicherung
den Schaden nicht in vollem Umfang übernimmt. Zudem gibt es einen
ganz pragmatischen Grund für ein geschlossenes Verdeck: Nach einem
Regenguss Sitze und Teppichboden des Zweisitzers zu trocknen, macht
deutlich weniger Spaß als eine Spritztour an schönen Sommertagen.
Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561-96 2084
Email: karin.benning(at)huk-coburg.de
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