(ots) -
Heute findet im Familienausschuss des Deutschen Bundestages eine
Öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf eines Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes statt. Der ASB hat eine Stellungnahme zu den
geplanten Änderungen abgegeben.
Etliche Vorhaben finden die Zustimmung des ASB, etwa die
verbesserten Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche,
die Reformen im Pflegekinderwesen oder bessere Schutzkonzepte für
geflüchtete Kinder, Jugendliche und Frauen in Aufnahmeeinrichtungen.
"Nicht für sinnvoll hält der ASB die in §48b vorgesehenen
Regelungen zum Kinderschutz in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Mit den vorgesehenen Meldepflichten und abzuschließenden
Vereinbarungen ist unverhältnismäßiger bürokratischer Mehraufwand
verbunden", erklärt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. "Statt
mehr Bürokratie braucht es mehr Ressourcen für die dauerhafte
Förderung von Prävention und Beratung zu sexualisierter und anderen
Formen der Gewalt an Kindern und Jugendlichen." Insofern ist zu
begrüßen, dass die Bundesregierung diese Regelung nochmals auf ihre
Praktikabilität prüfen wird, wie sie in ihrer aktuellen Gegenäußerung
zur Stellungnahme des Bundesrates feststellt.
Kritisch wertet der ASB auch die im Regierungsentwurf vorgesehenen
Einschränkungen beim Jugendwohnen oder die vorgesehenen
Steuerungsmöglichkeiten für die Länder bei der Kostenerstattung für
unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Auch hier ist positiv
anzumerken, dass die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrats
aufgreifen will, das Jugendwohnen als Soll-Leistung auch für alle
junge Menschen vorzusehen, die an einer schulischen oder beruflichen
Bildungsmaßnahme oder beruflichen Eingliederung teilnehmen.
Die jetzige Teil-Reform lässt zudem weiteren Handlungsbedarf
offen. "Die Umsetzung der inklusiven Lösung als Gesamtzuständigkeit
der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder mit und ohne
Behinderungen muss in der nächsten Legislatur weiterverfolgt werden.
Dabei darf es nicht zu Verschlechterungen für die Kinder und
Jugendlichen und ihre Familien kommen", unterstreicht Ulrich Bauch.
Die Stellungnahme des ASB zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
finden Sie anbei.
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